Regeln und Strafen für Wildcampen Wenn der Campingplatz zu teuer ist

Eine Zelt-Übernachtung im Wald ist in Deutschland generell verboten. Foto: imago/imagebroker

Campen in der Natur – klingt romantisch, ist in Deutschland aber nicht erlaubt. Es gibt klare Regeln, wo man übernachten darf. Wer sich nicht daran hält, riskiert saftige Geldbußen.

Campingurlaub ist ein Stück Freiheit. Wer das Wohnmobil oder den Wohnwagen häufiger nutzt, hat idealerweise eine Grundausstattung stets an Bord, räumt noch den Inhalt des heimischen Kühlschranks ins Mobil und fährt spontan in die Berge oder an den Badesee. Einziges Problem sind oft die Campingplätze, die in Ferienzeiten inzwischen richtig teuer oder gleich ausgebucht sind. Was liegt also näher, als genau dort zu übernachten, wo es am schönsten – und noch dazu kostenlos ist: In der freien Natur, am Waldrand, auf öffentlichen Parkplätzen oder in Anliegerstraßen? Das allerdings kann teurer werden als jeder Luxus-Campingplatz, wenn man die gesetzlichen Bestimmungen nicht kennt.

 

Eine längere Pause ist erlaubt

Die wichtigste Regel ist auch die grundsätzlich sinnvollste. Wer nach einer langen Fahrt todmüde ist oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, weiterzufahren, darf eine Nacht zur so genannten Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit überall dort verbringen, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Zehn Stunden Pause sind allerdings das Limit. Das Aufstellen eines Campingtisches, des Grills oder gar das Ausfahren der Markise ist nicht gestattet.

Richtig unangenehm und teuer kann es werden, verbotenerweise in Naturschutzgebieten zu übernachten. Das gilt auch für Zelt-Urlauber. Wer beim Zelten oder Biwakieren in Naturschutzgebieten erwischt wird, riskiert eine Geldbuße zwischen fünf und 500 Euro. Auch wenn es romantisch wäre: Eine Zelt-Übernachtung im Wald ist in Deutschland generell verboten.

Die Wohnmobilübernachtung in Naturschutzgebieten kann mit bis zu 2500 Euro geahndet werden, bei schwerwiegenden Verstößen sogar mit bis zu 10 000 Euro. Die Bußgelder differieren in den verschiedenen Bundesländern erheblich.

Doch das sind Extremfälle. Wie sieht es dagegen mit Übernachtungen auf Parkplätzen von Supermärkten, öffentlichen Parkflächen oder in Wohngebieten aus? Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist. Ein Reisemobil darf daher im öffentlichen Raum ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden. Ganz egal, ob das Anwohnern gefällt oder nicht. Falls Parken oder Nächtigen nicht erlaubt ist, muss das durch eine Beschilderung angezeigt werden. Mehrmaliges Übernachten am gleichen Ort dagegen wäre eine Sondernutzung, die genehmigt werden müsste.

Das Übernachten auf Autobahnparkplätzen ist dagegen fast immer möglich. Allerdings muss man damit rechnen, wegen an- und abfahrender Lastwagen oder Brummis, deren Kühlanlage die ganze Nacht durchläuft, keinen ruhigen Schlaf zu finden. Abgesehen davon sind gerade auf ausländischen Autobahnraststätten mitunter Diebe unterwegs, die auf Reisemobilisten spezialisiert sind. Wer dennoch unbedingt auf Raststätten oder einem Autohof übernachten will, sollte zumindest einen Gaswarner an Bord haben, um einen Überfall mit eingeleitetem Schlafgas zu verhindern.

Wohnmobile in Seitenstraßen nerven die Anwohner

Eine Alternative zu teuren Campingplätzen sind Wohnmobil-Stellplätze. Ausstattung und Lage sind sehr unterschiedlich. Mal sind komplette Waschhäuser, Entsorgungsstationen und Frischwasser vorhanden, manchmal kommt morgens ein Brötchenservice, dann wieder besteht einfach nur die Möglichkeit, hier mehrere Nächte zu verbringen.

Auch die Preise sind völlig unterschiedlich. Manche Betreiber oder Städte gestatten kostenlose Übernachtungen, andere verlangen zwischen acht und zwölf Euro. Werden höhere Preise für die oft an so unattraktiven Orten wie Bahngleisen gelegenen Stellplätze kassiert, ist der Sinn der Einrichtung meist verfehlt. Die Camper parken dann wieder „wild“ in Seitenstraßen und nerven eventuell die Anwohner. Am Ende ist damit keinem gedient – weder den Campern noch den Einheimischen. Und auch nicht der Stadtkasse.

Ein Tipp: Freizeitbäder sind meist auf Wohnmobilisten eingerichtet und bieten separate Stellplätze zu völlig unterschiedlichen Konditionen an. Teils können die Camper sogar umsonst übernachten.

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