Die Europäische Kommission geht gegen die Bundesrepublik vor. Der Grund: Deutschland hat neue EU-Regeln zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht richtig umgesetzt.

Die Europäische Kommission geht gegen Deutschland vor, weil neue EU-Regeln in Sachen Vaterschaftsurlaub nicht umgesetzt wurden. Diese sehen seit dem 2. August unter anderem vor, dass Väter oder das zweite Elternteil einen bezahlten Urlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt eines Kindes bekommen. In Deutschland wurde diese Vorgabe jedoch nicht übernommen.

 

Die Brüsseler Behörde teilte am Mittwoch mit, sie werde ein Aufforderungsschreiben an Deutschland schicken und leitete damit ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren ein. Für eine Antwort bleiben der Bundesregierung nun zwei Monate. Die Kommission kann dann entscheiden, ob sie weitere Schritte unternimmt. Am Ende des Verfahrens könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Auch 18 andere EU-Länder erhielten von der Kommission ein Schreiben zu dem Thema.

Das Familienministerium hatte die nicht Umsetzung Anfang August damit begründet, dass die Bundesregierung sich eine Ausnahme ausgehandelt habe. Die bereits bestehenden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gingen teils weit über die neuen EU-Regeln hinaus, hieß es.

Deutschland bei bezahlter Elternzeit großzügiger

So schreiben die EU-Regeln etwa vor, dass jedes Elternteil bis zu vier Monate Elternzeit bekommen soll, von denen mindestens zwei bezahlt werden müssen. Deutschland ist hier großzügiger: Arbeitnehmer können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Teilen sich beide Eltern die Zeit, können bis zu 14 Monate davon bezahlt werden.

Einigen Verbänden reicht das nicht. Eine vom Väterzentrum Dresden organisierte Petition fordert auch in Deutschland zehn Tage Vaterschaftsurlaub. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Regierung aus SPD, Grünen und FDP sich bereits dazu bekannt. „Dazu soll noch in diesem Jahr ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht werden“, hieß es im August aus dem Familienministerium.