Vom kommenden Jahr an dürfen die Bundesländer keine Schulden mehr machen. Das Grundgesetz lässt Ausnahmeregelungen zu. Doch dafür müsste die Landespolitik endlich aktiv werden.

Stuttgart - Baden-Württemberg bleibt bei der Übernahme der Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Landesverfassung hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Nach dem Zeitplan des Finanzministeriums sollte die Verfassungsänderung vom Landtag an diesem Mittwoch verabschiedet werden – doch daraus wird nichts. Das langwierige Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht einmal in Gang gesetzt, ebenso wenig ist die dafür nötige Zweidrittelmehrheit in Sicht. Parlament und Regierung verabschieden sich jetzt in die Sommerpause. Damit steht in Frage, ob das Land bis Jahresende überhaupt noch zu einer Regelung kommt.