Im Regierungspräsidium spiegelt sich fast die gesamte Palette von Landesaufgaben, sie werden dort gebündelt. Ein Problem wird von verschiedenen Seiten betrachtet – ein gutes Beispiel ist eben der Straßenbau, bei dem wirtschaftliche, ökologische, landwirtschaftliche und geologische Gesichtspunkte abgewogen werden. Am Ende steht die Entscheidung.

 

Der Regierungspräsident ist auch Vermittler, etwa zwischen Kommunen oder dem Land und einzelnen Kommunen, oder dem Land und der Wirtschaft oder Bürgerinitiativen. Weiter ist er Aufseher, etwa über das Gebaren der Landratsämter, der Großen Kreisstädte und der Stadtkreise. Die Bürger haben mit den Regierungspräsidium eine weitere Instanz für Einsprüche oder Beschwerden gegen sowie Anfechtungen von Entscheidungen anderer Behörden. Sehr wichtig ist die Funktion der Regierungspräsidien als Verteiler von Geld aus Förderprogrammen, seien sie von der EU, vom Bund oder dem Land.

Der Präsident kann durchgreifen

Wehling betont die Durchsetzungsfunktion: „Recht und Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen, ohne jeden Zwang zur Rücksichtnahme auf lokale Interessen.“ Kommunalpolitiker könnten schwach werden und eine Gewerbeansiedlung im Landschaftsschutzgebiet tolerieren, wenn höhere Steuereinnahmen in Aussicht sind. Aber das Regierungspräsidium hat das letzte Wort. Nicht selten nutzten Rathausbedienstete die Notbremse indem sie sagen: „Das würde das RP nie und nimmer genehmigen.“ Gerade diese Aufgabe würden die von lokalen Interessen viel stärker beeinflussten Regionalkreise statt der Regierungspräsidien kaum lösen können, glaubt Wehling. Die anderen Aufgaben, also koordinieren, planen, verwalten und finanzieren, dagegen schon.