Das Regierungspräsidium hat die Landratsämter im Regierungsbezirk am Freitagnachmittag angewiesen, mit dem Abbau sogenannter starrer Objekte in der Mitte von Kreisverkehren außerhalb geschlossener Ortschaften zu warten. Damit setzt die Behörde den Vollzug eines Erlasses mit sofortiger Wirkung aus.

Stuttgart - Das Stuttgarter Regierungspräsidium hat am Freitagsnachmittag die Landratsämter im Regierungsbezirk angewiesen, mit dem Abbau sogenannter starrer Objekte in der Mitte von Kreisverkehren außerhalb geschlossener Ortschaften zu warten. Solange noch Unklarheit über den Willen des Verkehrsministeriums bestehe, sollten keine neuen Fakten geschaffen werden, so die Behörde in einer internen Mitteilung, die der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Deshalb setzt das Regierungspräsidium Stuttgart den Vollzug des Erlasses des Landes mit sofortiger Wirkung aus.

 

Hintergrund für diesen Schritt waren zahlreiche Pressemeldungen, nach denen das Verkehrsministerium in der kommenden Woche eine neue Handreichung zu dem Erlass herausgeben will. Angeblich sollen diese den Tenor haben, dass der Erlass nicht überinterpretiert werden solle. Zudem wird das Thema offenbar in der nächsten Woche im Kabinett behandelt.

Kritik von Abgeordneten und Rathauschefs

In den vergangenen Tagen war der Druck auf das Land stetig gewachsen. In einigen Kommunen wie in Löchgau (Kreis Ludwigsburg) und in Küssaberg (Kreis Waldshut) haben sich bereits Bürgerinitiativen gebildet, die auf die Erhaltung der Kunstwerke auf ihren Kreiseln dringen. Zudem kündigte die SPD-Landtagsfraktion einen parlamentarischen Vorstoß an, um das Ministerium zu weniger restriktiven Anweisungen an die Kommunen zu bewegen. Auch andere Landtagsabgeordnete wie Daniel Renkonen (Grüne) und Manfred Hollenbach (CDU) sowie der Städtetag Baden-Württemberg und zahlreiche Landräte und Rathauschefs äußerten sich bereits kritisch zu der Landesvorgabe.

Der Erlass des Verkehrsministeriums sah vor, dass künftig keine festen Hindernisse mehr auf Kreisverkehren installiert werden dürfen, damit Autofahrer im Notfall geradeaus über sie hinwegfahren können. Die bestehende Kreiselkunst hingegen solle auf ihr Gefahrenpotenzial überprüft und im Zweifelsfall abgebaut werden. Um nicht für eventuelle Unfälle haftbar gemacht zu werden, ordneten einige Landratsämter prompt die Entfernung der Installationen an. Das wiederum brachte die Bürger auf die Barrikaden. Die Gemeinde Löchgau reichte gar eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht gegen den Abbau ihrer Nagelskulptur ein.