Nach dem Urteil zu Entschädigungen appelliert der Verband Region Stuttgart an die Deutsche Bahn, dem Fernverkehr keinen Vorzug zu geben. Dies geschehe zu Lasten des Regionalverkehrs.

Stuttgart - Die Störung im S-Bahnverkehr am Freitag dient dem Verband Region Stuttgart (VRS) als Anlass für einen Appell an die Bahn, künftig ihren Fernverkehr nicht zu Lasten der regionalen S-Bahn fahren zu lassen. „Wenn es schon zu Störungen kommt, sprechen wir uns dafür aus, nach den verkehrlichen Notwendigkeiten zu entscheiden und nicht mit dem Rechenstift in der Hand“, fordert der VRS-Wirtschaftsdirektor Jürgen Wurmthaler.

 

Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den Bahnkunden mehr Rechte auf Entschädigungen einräumt, wenn Züge sich verspäten oder ausfallen. Da S-Bahn- und Fernzüge die gleichen Gleise benutzen, befürchtet die Region offenbar, dass die Bahn die Fernzüge künftig bevorzugen könnte, um mögliche Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Die Möglichkeiten als S-Bahn-Kunde im Nahverkehr einen finanziellen Ausgleich für Verspätungen oder Zugausfälle zu erhalten, sind deutlich schlechter als die vom Gericht festgelegten Regelungen für den Fernverkehr der Eisenbahnen.

Wurmthaler appelliert an die Bahn, betriebswirtschaftliche Aspekte nicht zum Maßstab für die Vergabe von Trassen im Störungsfall zu machen. „Wegen möglicher Entschädigungszahlungen im Fernverkehr darf die S-Bahn nicht automatisch das Nachsehen haben“, fordert er. So war es aber beispielsweise am vergangenen Freitag, als ein Kabelbruch zur Sperrung des Ferngleises bei Plochingen führte und alle Fern- und Regionalzüge auf dem ansonsten für die S-Bahn reservierten Gleis fuhren. 16 S-Bahn-Züge fielen daraufhin aus – „ausgerechnet in der Hauptverkehrszeit am Morgen“, ärgert sich Wurmthaler.

Auch bei einer Weichenstörung am Freitag in Tamm sei der S-Bahn-Verkehr nicht Auslöser, sondern Leidtragender gewesen.