Jetzt können unter anderem auch innerörtliche Projekte zur Verhinderung von Klimastress gefördert werden.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Die Situation ist ein bisschen schwierig. Jedes Jahr können sich die 178 Städte und Gemeinden im Großraum Stuttgart um 1,5 Millionen Euro bewerben. Mit diesem Betrag ermöglicht es der Verband Region Stuttgart (VRS), Maßnahmen im Rahmen des Projekts Landschaftspark Region Stuttgart mitzufinanzieren. Nur so lassen sich viele Projekts auch verwirklichen.

 

Seit 18 Jahren gibt es das Förderprogramm. Mittlerweile, so hat VRS-Geschäftsführer Alexander Lahl vor Kurzem erklärt, sind mithilfe von insgesamt 24 Millionen Euro Fördermitteln rund 250 Projekts entstanden. Die Kofinanzierungsrate des VRS liegt bei maximal 50 Prozent. Zuletzt jedoch war das Interesse der Kommunen rückläufig.

Immer weniger Zeit für freiwillige Leistungen

Neben der Coronapandemie und der Flüchtlingsthematik spiele dabei auch eine Rolle, dass die personell ohnehin ausgedünnten Verwaltungen immer mehr Pflichtaufgaben übernehmen müssten, so Christine Baumgärtner, die beim VRS das Projekt Landschaftspark leitet. Der Spielraum für Freiwilligkeitsleistungen, zu denen der Erhalt und das Schaffen attraktiver und öffentlich zugänglicher siedlungsnaher Grün- und Freiflächen zählen, werde immer kleiner.

Da wegen des Klimawandels, der Energiewende und zur Sicherung der Wohn- und Lebensqualität neue Herausforderungen auf die Kommunen zugekommen sind, hat der VRS auf Vorschlag vieler Fraktionen den Förderkatalog für die Landschaftsparkprojekte überarbeitet und erweitert. So kann die Jury, die über die Vergabe des Geldes entscheidet, auch den Ausbau und die Aufwertung des regionalen Freizeitwegenetzes etwa für Wanderer und Radfahrer unterstützen. Dazu zählt auch auch das Einrichten neuer Mountainbike-Strecken.

Vermeidung von Hitzestress

Wichtig ist, dass nun auch Projekte innerhalb der Ortschaften unterstützt werden, wenn diese Maßnahmen einen regionalen Bezug haben. Es können zum Beispiel Aussichtspunkte entstehen oder besondere Orte attraktiv gestaltet werden. Ein weiterer Aspekt ist die klimaresiliente Aufwertung des öffentlichen Raumes. So können nun auch Maßnahmen zur innerörtlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zum Vermeiden von Hitzestress sowie Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der interkommunalen Biotopverbünde und die Förderung der Biodiversität gefördert werden.

Zuschüsse gibt es auch für Angebote im Bereich Umweltbildung und Naturerfahrung, etwa die Schaffung von Naturerfahrungsräumen und Lehrpfaden. Baum-und Gehölzpflanzungen an regionalen Freizeitwegen, Aufforstungen sowie landschaftsgestalterische Maßnahmen in verdichteten Wohn-und Gewerbegebieten sind denkbar.