Kurt Strobel aus Alfdorf im Rems-Murr-Kreis hat den Regionalverband vor dem VGH in Mannheim verklagt, weil seine Flächen nicht mehr Bauland werden können. Die Chancen scheinen aber schlecht zu stehen.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Eigentlich war es nur ein Verwaltungsakt gewesen, doch womöglich hat Kurt Strobel aus Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) dadurch eine Millionensumme verloren. Was war geschehen? Im Jahr 2009 hat der Verband Region Stuttgart (VRS) einen neuen Regionalplan für die gesamte Region erlassen; dabei wurden auch 30 000 Quadratmeter Wiesen, die Strobel gehören, in einen sogenannten Grünzug eingebunden. Das hat zur Folge, dass die Fläche nicht mehr bebaut werden darf, obwohl zumindest darüber nachgedacht worden war, dort ein Baugebiet auszuweisen. Lukratives Bauland werden seine Wiesen deshalb vorerst nicht mehr werden.

 

Strobel hat bereits am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim darauf gedrungen, dass der Senat diesen Grünzug wieder aufhebe. In Mannheim ist seine Klage abgewiesen worden, beim Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig wurde ihr statt gegeben – jetzt liegt sie wieder beim VGH. Dort ist am Donnerstag erneut verhandelt worden, der Vorsitzende Richter Wolfgang Rieger vom 8. Senat hat das Urteil aber erst für den nächsten Mittwoch in Aussicht gestellt. Doch zwischen den Zeilen konnte man herauslesen, dass er der Klage Kurt Strobels keine allzu guten Chancen einräumt.

Die Gesetze widersprechen sich – welches gilt nun?

In der knapp zweistündigen Sitzung ging es über weite Strecken um Formalien. Hat Kurt Strobel überhaupt ein Recht zu klagen, war beispielsweise eine Frage. Auch widersprechen sich Bundes- und Landesplanungsgesetz teilweise, was zu erheblichen Auslegungsproblemen führt. Richter Rieger forderte deshalb, was unüblich ist, Thomas Kiwitt, den anwesenden Planungschef des VRS, auf, doch die Landesregierung zu bitten, das Landesgesetz anzupassen. Und er sagte klar, dass man den Bürgern viel abverlange, wenn man ihnen solche Gesetze und Vorschriften zumute.

Kurt Strobel war am Donnerstag in Mannheim gar nicht anwesend. Sein Anwalt Bernhard Rauscher von der Kanzlei Mohring und Kollegen monierte im Wesentlichen drei Punkte. Erstens sei der Regionalplan nicht genug publik gemacht worden. Zweitens habe der VRS gar nicht geprüft, ob das Grünland in den Streitäckern wirklich so schützenswert sei. Und drittens habe es eine Befangenheit gegeben. Bei der Abstimmung habe ein Regionalrat der Freien Wähler für den Grünzug gestimmt; doch sei er Besitzer von Grundstücken, die Bauland werden könnten.

Klagerecht von Bürgern ist nun erzwungen

Martin Asal, Rechtsanwalt der Kanzlei Thümmel, Schütze und Partner, vertrat den VRS. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf der Mauschelei. Die Entscheidung, das Baugebiet anderswo auszuweisen, sei bereits getroffen gewesen, als der Regionalplan verabschiedet worden sei. Und überhaupt gebe es bei rund 90 Regionalräten immer Personen, die auch Stücke besitzen und deshalb persönlich betroffen seien.

Für Thomas Kiwitt, den Planungsdirektor des Regionalverbandes, war ein anderer Punkt wichtig. Da der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig Kurt Strobel ein Klagerecht einräumt, müssen künftig die Rechte der Grundstückseigentümer abgewägt werden. Für Strobels Anwalt Rauscher ist das schon ein Erfolg, denn erstmals sei klargestellt, dass auch Bürger gegen einen Regionalverband klagen könnten. Für Kiwitt stellt sich nun die Frage, wie dies bei 2,7 Millionen Einwohnern in der Region praktisch vollzogen werden soll. Das gehe nur pauschal, ansonsten benötige man Jahrzehnte für einen Regionalplan.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rieger hat in diesem speziellen Fall dennoch angedeutet, dass er keine Abwägungsfehler des Regionalverbandes sieht bei der Ausweisung des Grünzugs.