Viele Regionalzüge im Land halten den Fahrplan nicht ein, monieren der Fahrgastbeirat und der Grünen-MdL Daniel Renkonen. Laut Bahn AG erfüllen sie dennoch die vertraglichen Vorgaben. Fünf Minuten Verspätung gelten nämlich als „pünktlich“.

Stuttgart - Der Fahrgastbeirat hat in seiner jüngsten Sitzung die Pünktlichkeit der Züge im Regionalverkehr bemängelt. Die Werte seien unbefriedigend, „so lag im Jahr 2014 die Pünktlichkeit beim großen Verkehrsvertrag mit DB Regio auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Veröffentlichungen“, monierte das Gremium, das als Bindeglied zwischen den Fahrgästen und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr geschaffen wurde.

 

Wenn Bahnreisende auf die Bahnhofsuhr schauen und ein Zug zur im Fahrplan vorhergesagten Minute nicht eintrifft oder abfährt, ist für sie ein Zug unpünktlich. Im Fachjargon haben die Züge ein wenig mehr Luft. Da geht es um eine Drei-Minuten-Pünktlichkeit oder Fünf-Minuten-Pünktlichkeit. Bei der Drei-Minuten-Pünktlichkeit ist ein Zug erst dann unpünktlich, wenn er den Fahrplan um drei Minuten und 59 Sekunden nicht einhält.

Im Großen Verkehrsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Bahntochter DB-Regio, wird lediglich die Fünf-Minuten-Pünktlichkeit verlangt. In diesem Vertragswerk, das zwischen 2003 und 2016 die Hälfte und so ziemlich bedeutenden Strecken im Land regelt, wird von der Bahn verlangt, dass sie bei 94 Prozent aller Fahrten im Regionalverkehr die Fünf-Minuten-Pünktlichkeit einhalten. Sonst gilt der Vertrag als gebrochen.

Grünen-MdL Renkonen: Fahrplan wird nicht eingehalten

Im Juni 2015 war dies deutlich der Fall, nur 90,22 Prozent der Züge erreichten die Vorgabe. Gründe sind die erste Hitzewelle, die bei Dieseltriebwagen zu Kühlungsproblemen mit nachfolgendem Leistungsverlusten führt. Auch die Bauarbeiten von Stuttgart 21 ziehen Verspätungen nach sich. Im Jahr 2014 haben 92,47 Prozent der Züge in diesem Schienennetz diese Hürde geschafft. Der geforderte Wert wurde somit um 1,53 Prozent unterschritten.

In den Jahren zuvor waren die Werte besser, so zum Beispiel lag diese Verspätung 2009 bei 95,44 Prozent, oder 2011 bei 94,62 Prozent und somit innerhalb des vertraglich festgelegten Rahmens. Wer allerdings nicht diese künstlichen Verspätungsminuten zugrunde legt, sondern misst wie ein Fahrgast, stellt beim Blick in die Statistik fest, dass nur 55,07 Prozent aller Züge planmäßig fahren.

Daraus leitet der Grünenabgeordnete Daniel Renkonen ab, „dass nur der Hälfte der Züge im Land noch pünktlich sind“. 2009 waren dies noch 63,51 Prozent des Nahverkehrs, 2011 genau 61,11 Prozent. In den entsprechenden Verträgen wird diese Pünktlichkeit nicht gefordert, somit kommt es zu keinen Strafzahlungen. Weil in den Fahrplänen des Regionalverkehrs – ganz im Gegensatz zur Stuttgarter S-Bahn – etwas Zeit bis zu Anschlussverbindungen bleibt, fallen diese Verspätungen nicht so sehr ins Gewicht.

Der Seehas kommt auf Pünktlichkeitswerte von 99 Prozent

Das Verkehrsministerium bezeichnet die Entwicklung der Pünktlichkeit beim Großen Verkehrsvertrag und bei der Rhein-Neckar-Bahn als „nicht zufriedenstellend“. Die AVG, mit dem vorwiegend badischen Raum als Einsatzgebiet, soll danach ein akzeptables Pünktlichkeitsniveau erreicht haben. Ordentlich schneiden auch die Schwarzwaldbahn ab.

Es gibt dazu Vorreiter wie die RAB Nordschwarzwald und den HzL Ringzug., denen das Land eine kontinuierlich sehr gute Pünktlichkeit attestiert. In diese Kategorie fällt auch der Seehaas, ein Zug, der von der Schweizer SBB im Raum Konstanz eingesetzt wird. Planmäßig rollen rund 95 Prozent der Züge in die Bahnhöfe ein. Wird die Fünf-Minuten-Pünktlichkeit zugrunde gelegt, erreicht der Seehaas sogar Werte um 99 Prozent.

Der Große Verkehrsvertrag wird über 2016 hinaus keinen Bestand haben, die Strecken werden in 17 Netze aufgeteilt und dementsprechend ausgeschrieben. Neuvergaben bieten dem Land Gelegenheit, mehr auf pünktliche Züge zu achten. Der Grünen-Abgeordnete Renkonen berichtet, dass die Ankunftspünktlichkeit – so lautet das Fachwort – bei neuen Verkehrsverträgen auf einen Grenzwert von 3:59 Minuten festgelegt werde. Bei Überschreitungen drohen den Bahnunternehmen höhere Strafzahlungen als bisher. Das Land betont, dass die Pünktlichkeit an mehr Messstellen überprüft wird als an den 26 aktuellen.