Die Richter der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts sind davon überzeugt, der Angeklagte habe aus Eifersucht und übersteigertem Besitzdenken getötet. Das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ sei gegeben.

Reichenbach - Ein 35-Jähriger hat seine Frau aus Eifersucht erwürgt und ist deshalb mit einer lebenslangen Haft zu bestrafen. Dieses Urteil wegen Mordes hat die 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts am Dienstag gesprochen. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Mann seine damals 32 Jahre alte Frau am frühen Morgen des 26. Februar des vergangenen Jahres in Reichenbach „aus niedrigen Beweggründen“ getötet hat, wie die Vorsitzende Ute Baisch erklärte. Trotz seiner starken Alkoholisierung von 2,1 Promille habe der Angeklagte bei der Tat „gezielt gehandelt“, er sei deshalb voll steuerungs- und damit schuldfähig gewesen, sagte sie bei der Urteilsbegründung.

 

Kehle „in einem finalen Akt“ zugedrückt

Die Kammer ist überzeugt, dass in jener Nacht die Eheprobleme des Paares bis hin zu einem letztlich tödlich endenden Streit eskaliert sind. Die Aussage des Angeklagten, ihm sei bis dahin seiner Frau gegenüber „nur einmal die Hand ausgerutscht“, hätten Aussagen ihres Liebhabers, ihrer Eltern und ihrer Arbeitskolleginnen widerlegt. Über viele Jahre hinweg und auch in den Minuten vor ihrem Tod habe der Mann auf die 32-Jährige eingeprügelt und ihr massive Verletzungen zugefügt. Sie war gegen 3 Uhr von einem Schäferstündchen mit ihrem Liebhaber – ein Arbeitskollege – in das gemeinsame Haus in Reichenbach zurückgekehrt. Im Sommer 2016 hatte das intime Verhältnis begonnen, Ende November desselben Jahres hatte der Gatte davon erfahren. Mit wem seine Frau außerehelich verkehrte, wusste er indes nicht. Alle Versuche, die Ehe zu retten, scheiterten. An jenem Abend Ende Februar traf sie sich nach einer längeren Pause wieder mit ihrem Geliebten und sie versuchte noch nicht einmal, das Rendezvous zu vertuschen.

Nun, rasend vor Eifersucht und wegen seines „übersteigerten Besitzdenkens“, so Baisch, habe er den Namen des Nebenbuhlers erfahren wollen. Er würgte seine Frau im Wohnzimmer und ließ erst von ihr ab, als sie ihm die Identität ihres Geliebten vermeintlich preisgeben wollte. Als er ihr auf ihren Wunsch hin ein Glas Wasser holen wollte, nutzte sie dies zur Flucht auf das Nachbargrundstück. Dort klingelte und klopfte sie an der Haustür, aber ihr wurde nicht geöffnet. Der Angeklagte sei ihr gefolgt, habe sich auf sie gesetzt und sie erneut geschlagen und gewürgt. „Jetzt wollte er sie töten“, ist die Vorsitzende überzeugt. Er trug seine bewusstlose Frau wieder ins Haus zurück, wo er ihr „in einem finalen Akt“ erneut mit beiden Händen die Kehle zugedrückt habe, „bis sie tot war“. Zuvor habe er die Terrassentür geschlossen und die Vorhänge zugezogen.

Verteidiger kündigt Revision an

Dies hatte der Angeklagte, der die Tat grundsätzlich eingeräumt hat, in der Verhandlung abgestritten. Doch vor Ort hatte er einem Polizisten erzählt, seine Frau im Wohnzimmer noch einmal am Hals gepackt zu haben. Auch eine Rechtsmedizinerin war in ihrem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass der Mann noch einmal massive Gewalt auf seine Frau ausgeübt hatte, nachdem er sie zurück ins Haus gebracht hatte. Die Gutachterin zeigte sich in dem Prozess „davon überzeugt“, dass die Frau zuvor noch nicht tot gewesen sei. Sie halte es für „sehr wahrscheinlich, dass im Wohnzimmer noch mal was abgelaufen ist“.

Für die Richter der Kammer liegt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe auf der Hand. Der Angeklagte habe seine Frau als sein Eigentum betrachtet und „ihr ein eigenständiges Lebensrecht abgesprochen“, so die Vorsitzende. Er sei deshalb zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe zu verurteilen, die auch der Staatsanwalt gefordert hatte. Der Verteidiger des 35-Jährigen hatte für eine Verurteilung wegen „Totschlags in einem minderschweren Fall“ plädiert. Er erklärte unmittelbar nach der Urteilsverkündung, in Revision gehen zu wollen.