„Reichsbürger“ in Behörden? Lücken bei den Sicherheitschecks

Bei Razzien in der „Reichsbürger“-Szene werden immer wieder Waffen entdeckt. Hier im Jahr 2016. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Der Verfassungsschutz will die Beschäftigten bei den Sicherheitsbehörden stärker durchleuchten. Offenbar fallen bei den bisherigen Überprüfungen immer wieder Extremisten durchs Raster.

Nach den Razzien in der „Reichsbürger“-Szene verlangt Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang, dass Bewerber für die deutschen Sicherheitsbehörden einen Sicherheitscheck bestehen müssen. Zwar stehe die „überwältigende Masse“ der dort Beschäftigten auf dem Boden des Grundgesetzes. Bei manchen sei dies aber nicht gegeben, sagte Haldenwang und fügte an: „Es sind mehr als Einzelfälle.“

 

Unter den 25 Personen, die bei den Razzien festgenommen wurden, sind drei Soldaten. Im Kampf gegen extremistische Bestrebungen von Bundeswehrangehörigen hatte die große Koalition im Mai 2021 die Vorgaben verschärft. So werden Soldaten mit „besonders hohen Sicherheitsanforderungen“ häufiger und intensiver vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) geprüft. Das betrifft auch ihre Einträge in den sozialen Medien. Reservisten, die zu einem Einsatz herangezogen werden, sollen nur dann Zugang zu Waffen und Munition bekommen, wenn keine Zweifel an ihrer demokratischen Gesinnung bestehen.

Bei der Polizei gibt es Lücken

Im Mai 2021 hatten FDP und Grüne, die seinerzeit in der Opposition waren, für das Gesetz gestimmt. Die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann betonte: „Es würde helfen, wenn Verdachtsfälle viel schneller bearbeitet würden.“ Dafür bräuchten der MAD und die „völlig überlasteten Truppengerichte viel mehr fachliches Personal“. Tobias Lindner von den Grünen lobte das Gesetz, fügte aber an: „Wir werden darüber diskutieren müssen, wie wir die Sicherheitsüberprüfung generell modernisieren und effizienter gestalten.“

Nach Angaben von MAD-Chefin Martina Rosenberg führte der Dienst im Jahr 2021 insgesamt 688 Ermittlungsverfahren gegen Rechtsradikale bei der Bundeswehr – ein Jahr zuvor waren es 574. Im Jahr 2021 habe man so elf Extremisten sowie 21 Personen mit „fehlender Verfassungstreue“ ermittelt. Bei den Verfassungsschutzämtern des Bundes und der Länder gibt es schon seit Langem Sicherheitsüberprüfungen für potenzielle Mitarbeiter. Allerdings gibt es laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Lücke – und zwar bei der Bundespolizei. Faeser will erreichen, dass alle neu einzustellenden Bundespolizisten einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.

Sachsen plant einen Check der Verfassungstreue

Auf Ebene des Bundes regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) den Ablauf der Prüfungen. Sie finden bei Bewerbern für das Bundeskriminalamt statt sowie unter anderem bei Personen, die mit geheimen Dokumenten zu tun haben, und Personen, die in einer „lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtung“ beschäftigt sind. So sollen Sabotageakte verhindert werden. Das SÜG sieht drei Prüfarten vor (die einfache und erweitere Prüfung sowie die erweitere Prüfung mit sogenannten Sicherheitsermittlungen). In der Regel werden die Prüfungen nach fünf Jahren aktualisiert.

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) will bei Anwärtern für den Polizeidienst des Landes eine zusätzliche Sicherheitsprüfung einführen. „Für Verfassungsfeinde ist im Staatsdienst kein Platz“, so der frühere Lörracher Bundestagabgeordnete. Er plant die Einführung eines „Verfassungstreuechecks“. Dabei sollen Abfragen in den polizeilichen Informationssystemen möglich werden – und zwar auch dann, wenn kein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bei einem Bewerber vorliegt.

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