Reisen in Coronazeiten Urlaub kostenlos stornieren vor dem Aus?

Gibt es eine Coronawarnung, brechen viele Reisende ihre Urlaubspläne ab. Foto: imago/Andreas Haas

Alltours macht es vor, aber immer mehr Reiseveranstalter wollen Umbuchungen und Stornierungen wegen Corona bis zur letzten Minute nicht mehr hinnehmen. Was kommt jetzt auf die Urlauber zu?

Frankfurt - Willi Verhuven prescht wieder einmal vor. Weil der Chef des Reiseveranstalters Alltours nach gut achtzehn Monaten Coronapandemie nicht mehr einsieht, dass die Anbieter alle Lasten tragen sollen, damit die Bundesbürger möglichst unbeschwert ihren Urlaub planen können, hat er in der vergangenen Woche die Reißleine gezogen.

 

Zwar bietet das Unternehmen nach wie vor seine Aktion „flexibel buchen“ an, hat die Frist für Neubuchungen dieser Leistung sogar bis Ende September verlängert – doch ist eine kostenfreie Stornierung wegen Corona bei den Düsseldorfern nicht mehr bis zum Reisetag, sondern nur noch bis 21 Tage vor Reiseantritt und eine Umbuchung nur bis 14 Tage vorher möglich. Das gelte auch, wenn das Zielgebiet zum Hochinzidenzgebiet wird und eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amts gilt, wie Alltours betont.

Die Kriterien für eine Absage werden jetzt enger ausgelegt

Dies, so meint es auch eine Mehrheit der vom Branchendienst „Reise vor neun“ befragten Branchenexperten, werde wohl bald gängige Praxis werden. In Kommentaren machen viele der rund 600 Befragten geltend, dass sich die Aussagekraft von Reisewarnungen verändert habe. Während früher in der Regel Naturkatastrophen, Terroranschläge oder innere Unruhen in den betroffenen Reisezielen die Ursache dafür gewesen seien, dass ein Urlauber auch noch kurzfristig seine Pläne ändern konnte, gehe es bei der Coronakrise um eine Gefährdung, der die Kunden mithilfe von Impfungen entgehen könnten. Außerdem habe sich etwa die Einstufung Spaniens als Corona-Hochinzidenzgebiet wochenlang angebahnt. Wer einen der Flex-Tarife der Veranstalter gebucht habe und möglichen Quarantänepflichten entgehen wollte, habe rechtzeitig absagen können.

Auch die Gerichte werden sich bald mit dem Thema befassen

Fast alle Reiseveranstalter böten seit Beginn der Pandemie sehr flexible Buchungsbedingungen und ermöglichten kurzfristige Umbuchungen oder Stornierungen ohne Kosten für die Reisenden, betont der Deutsche Reiseverband (DRV). Aber die Hochstufung auf ein Hochinzidenzgebiet begründe nicht automatisch das Recht einer kostenlosen Stornierung, erklärt ein DRV-Sprecher. Hierzu stehe eine höchstrichterliche Entscheidung noch aus. Sicher scheint, dass sich die Gerichte mit dem Thema bald werden befassen müssen, nachdem nicht nur Alltours, sondern auch andere Reiseanbieter und Reedereien im Fall Spaniens kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen in letzter Minute nicht mehr akzeptieren wollen.

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Verhuven begründet den Schritt im Fachblatt „FVW“ damit, dass die Einstufung von Spanien keine Überraschung gewesen sei, nachdem die Infektionszahlen seit Wochen gestiegen seien. In vielen Medien sei diese sogar schon für vergangene Woche erwartet worden. Die Kunden seien über die aktuellen Entwicklungen im Bilde und müssten darauf basierend ihre Entscheidungen treffen: „Wir müssen mit den zunehmenden Impfungen ein Stück weit zur Normalität zurückkehren“, so der Firmenchef. Zur Wintersaison geht der Alltours-Chef noch einen Schritt weiter: In den eigenen Allsun-Hotels dürfen dann nur noch Geimpfte buchen.

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Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rechnet damit, dass die Frage, ob Virusvarianten und Einreisebeschränkungen noch als außergewöhnliche Umstände anzusehen seien, höchstrichterlich entschieden werden müsse. Wenn eine Pauschalreise gebucht wurde, könne die Reise in der Regel kostenlos storniert werden, sofern „außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am Bestimmungsort vorliegen, die die Reise erschweren oder unmöglich machen“ (Richtlinie 2015/2302).

Wann ist die Stornierung des Urlaubs möglich?

Grundsatz
 Generell gilt: Die Reise muss durch sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt sein. So sieht es das Pauschalreiserecht vor. Wann dies der Fall ist, lässt sich aber nicht immer sagen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt als starkes Indiz. Vor der Pandemie bedeutete die Warnung der Bundesregierung de facto ein kostenloses Stornorecht.

Ausnahme
 Als beinahe jedes Coronarisikogebiet eine Reisewarnung bekam, änderte sich der Automatismus. Mittlerweile kommt es darauf an, ob die Reisewarnung schon zum Zeitpunkt der Buchung bestand. Dann ergibt sich nach Ansicht mancher Gerichte nicht unbedingt ein kostenloses Rücktrittsrecht.

Versicherung
Bei Reiserücktrittsversicherungen lohnt sich ein Blick in die Bedingungen. Viele haben Pandemien ausgeschlossen – seit Corona gab es aber auch da Änderungen.

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