Wenn am 29. März 2019 die Briten womöglich die EU verlassen, dann werden alle – auch die Mitgliedstaaten – die Folgen des Brexits zu spüren bekommen. Für Urlauber im Königreich stellen sich vor allem sieben wichtige Fragen.

Stuttgart - Der Brexit macht Politikern Arbeit. Aber auch Touristikern und Urlaubern. Denn einiges könnte sich bald ändern.

 

1. Drohen strengere Einreiseregeln?

Keine Angst, mit dem offiziellen Austritt aus der Europäischen Gemeinschaft machen die Briten nicht sofort alle Schotten dicht. Da das Vereinigte Königreich nie zum Schengen-Raum gehörte, gab es von jeher für EU-Bürger bei der Einreise Passkontrollen. Personalausweis oder Reisepass – beides wird weiterhin akzeptiert. Auch nach der Übergangszeit Ende 2021 ist nicht damit zu rechnen, dass Visa von Urlaubern aus der EU verlangt werden. Stattdessen könnte alles auf eine Lösung wie beim Nicht-EU-Mitglied Schweiz hinauslaufen: EU-Bürger dürfen sich bis zu 90 Tage visumfrei im Land aufhalten.

2. Wird Urlaub in Großbritannien preiswerter?

Eine der wenigen Vorteile für England-Besucher wird das günstige Pfund sein. Bereits unmittelbar nach dem Referendum für den Brexit am 23. Juni 2016 verlor das Britische Pfund rund zehn Prozent an Wert. Mittlerweile hat es seit jenem schicksalhaften Datum um rund 13 Prozent nachgegeben. Darüber können sich Reisende freuen. Es gibt mehr Pfund Sterling für den Euro. Aber jede Medaille hat zwei Seiten: Mit der Abwertung steigt im Land zugleich die Inflation, weil eingeführte Waren sich verteuern. Für Besucher bedeutet das, reine Binnenprodukte – etwa landwirtschaftliche Erzeugnisse –, Eintrittsgelder und Dienstleistungen bleiben vorerst günstig.

3. Werden Roaming und Handy-Telefonieren teurer?

Seit Sommer 2017 gibt es aufgrund einer EU-Regulierung keine Roaming-Gebühren mehr. Verlässt Großbritannien die EU-Gemeinschaft, dann muss es sich nicht mehr an diese Bestimmung halten. Die Tarife für Reisende auf der Insel könnten also deutlich nach oben klettern, weil die Handynetz-Provider vor Ort wieder Roaming-Gebühren verlangen dürften. Realistisch ist allerdings, dass der EU-Roaming-Vertrag mit dem Vereinigten Königreich weiterhin besteht, da er nicht an die EU-Mitgliedschaft gekoppelt ist. Schon jetzt sind die Nicht-EU-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen Unterzeichner des Abkommens.

4. Bleiben Großbritanniens Küsten so schön?

Ein Kritikpunkt an der EU ist, dass sie sich überall einmischt und alles vorschreibt. Logisch, dass sie ebenso die Strand- und Wasserqualität der Mitgliedsländer reguliert und dafür sorgt, dass Urlauber nicht in verseuchten Meeren schwimmen. Verheerende Tankerunglücke und Ölkatastrophen haben die Gemeinschaft eines Besseren belehrt. Nach einem Brexit muss sich das Vereinigte Königreich nicht mehr an diese EU-Vorschriften halten. Dennoch: Das Land benötigt keine EU, um zu wissen, dass dreckige Strände und verpestete Meere Touristen abschrecken.

5. Kommt es zu Chaos im Flugverkehr?

„Von einer extrem ernsthaften Lage“ spricht Alexandre de Juniac, Geschäftsführer der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA, wenn er über die noch nicht gelösten Probleme im Flugverkehr nach dem Brexit spricht. Der Austritt bedeutet, dass alles – von den Pilotenlizenzen über die Sicherheitsbestimmungen bis zu den Flugstrecken – neu verhandelt werden muss, weil das Vereinigte Königreich dann ein Drittstaat ist. Bis dato wurde der gesamte EU-Raum wie ein Land behandelt. Alle EU-Airlines hatten die gleichen Rechte und durften jedes Land innerhalb der Gemeinschaft anfliegen. Nur so ist es möglich, dass zum Beispiel die irische Ryanair Flüge von Hamburg nach Lissabon anbietet.

Fluggesellschaften mit Sitz in Großbritannien und in mehrheitlich britischem Besitz bricht also nach dem Brexit der lukrative europäische Markt weg. Easyjet hat deswegen in Wien eine Tochterfirma gegründet, um ein europäisches Standbein zu haben, und hat dem Fachmedium „Aero.de“ zufolge über 500 britische Pilotenlizenzen in österreichische umschreiben lassen. Die irische Ryanair sichert sich mit einer britischen Fluglizenz gegen einen harten Brexit ab. Aber auch die englischen Flugtöchter der Reisekonzerne Thomas Cook – zum Beispiel Condor und Tui – müssen sich auf das Schlimmste gefasst machen und versichern, auf alle Fälle vorbereitet zu sein.

Ob es nach dem 29. März 2019 zu einem Chaos am Himmel kommt, ist also noch nicht ganz ausgemacht. Nicht unwahrscheinlich ist derzeit eine Verschiebung des Austrittsdatums. Dann würde sich erst mal gar nichts ändern.

6. Was passiert mir den Fluggastrechen?

Nach dem EU-Austritt gelten die Fluggastrechte nicht mehr für England. Großbritannien könnte verfügen, dass Airlines Passagiere auf britischen Flughäfen für lange Wartezeiten und Flugannullierungen nicht mehr entschädigen müssten. Doch dieser Fall ist unwahrscheinlich. Wenn in weiteren Verhandlungen die Briten nicht die gültigen EU-Fluggastrechte in nationales Recht umwandeln, dann bietet sich erneut das Schweizer Modell an. Das heißt, britische Fluggesellschaften hätten die gleichen Rechte und Pflichten wie die EU-Airlines.

7. Bleiben Britannien-Urlauber krankeversichert?

Bei einem harten Brexit würden EU-Bürger keinen Versicherungsschutz mehr auf der Insel genießen. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wäre ungültig. Würde es Verhandlungen über die Austrittsmodalitäten geben, dann bliebe erst einmal alles bis zu deren Klärung unverändert. Möglich wäre außerdem, dass die Bundesrepublik mit Großbritannien wie etwa mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, mit dem sich beide Staaten gegenseitig Versicherungsschutz gewähren. Wem die Lage zu unsicher ist, der schließt am besten eine Auslandsversicherung für die Dauer seiner Reise ab.