Wütende Proteste sind die Folge von Werbung für Coca Cola mit einem Reklamelaster. Eine Wiederholung ist trotz des Unmuts keineswegs ausgeschlossen.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

S-Mitte - In berückendstem Reklamedenglisch preist die Firma Schneider Außenwerbung ihre Attraktion als „Mobil Sky Board“, Untertitel: Blow up your mind. Der Geschäftsführer Bernd Schneider lässt 34 Tonnen schwere Transporter durch die Republik rollen, die, am Ziel angelangt, Plakate in die Höhe fahren, hinter denen sich fünfstöckige Häuser verbergen ließen. Für Kunden, die es genau wissen wollen, gibt Schneider die Größe der Werbefläche in Millimeter an: 17 450 auf 13 700. Was etwas gröber 17 mal 14 Meter sind und rund 240 Quadratmeter Werbefläche ergibt.

 

Sitz der Firma ist etwa 40 Kilometer nordöstlich von Frankfurt das idyllische Ronneburg, das mit seiner namensgebenden Burg und seiner Falknerei Touristen lockt. Was die 3414 Ronneburger davon halten, wenn eines von Schneiders Reklamemobilen vor ihrem Burgmuseum seine Botschaften entfaltet, ist in Stuttgart nicht überliefert. Was die Stuttgarter davon halten, wenn eben dies auf dem Wilhelmsplatz geschieht, ist hingegen bekannt: „Es gab etliche Beschwerden und regelrecht wütende Proteste“, sagt die Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle. Zumal „der Megatruck den ganzen Tag laute Musik und Werbung gespielt hat“. Und zwar für Coca Cola.

Wer Pornografisches denkt, ist selbst schuld

Gleichsam ist selbst schuld, wem sich beim Blick auf die haushohe Werbung Pornografisches ins Hirn schleicht. Aber wenn sich zwei Münder um einen Flaschenhals schmiegen, „ist das schon ein fragwürdiges Motiv“, meint Martin Ruoff. Der Grünen-Bezirksbeirat hat den Besuch des Werbelasters fotografisch festgehalten. In gewisser Weise passt das Bild zum Slogan blow up your mind. Was wörtlich übersetzt heißt: Spreng Deinen Verstand in die Luft.

Eine Wiederholung der Aktion ist keineswegs ausgeschlossen, sei es mit diesem oder jedem anderen Werbemotiv. „Wir hätten keine Handhabe, eine neuerliche Genehmigung zu verweigern“, sagt Bernd Eichenauer, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. „Im Prinzip könnte der morgen wiederkommen.“ Den Inhalt von Reklamerummel zu überprüfen, womöglich bis hin zu Geschmacksfragen, ist grundsätzlich keine amtliche Aufgabe. „Es gibt eine sittenwidrige Grenze“, sagt Eichenauer, „aber darüber hinaus übt eine Behörde keine Zensur aus.“

Zu prüfen sind im Ordnungsamt lediglich Formalien, etwa ob technische Vorgaben erfüllt sind oder ob der Untergrund das Gewicht des Reklamelasters schadlos trägt. Die Schneidersche Werbebotschaft „war in einer Größe, die wir in Stuttgart noch nicht hatten“, sagt Eichenauer, „ich habe mich da selbst gewundert, als ich es gesehen habe“. Aber auch die Größe ist kein Kriterium für die Genehmigung oder das Versagen einer Veranstaltung – schlicht, weil in Stuttgart für die Höhe oder Breite mobiler Reklameflächen keine Richtlinien existieren. Obergrenzen müsste der Gemeinderat beschließen. Die Gelegenheit dafür wäre durchaus günstig. Eben jene Richtlinien werden derzeit überarbeitet.