Der Fall um einen Schüler, der wegen eines geplanten Moscheebesuchs nicht zum Unterricht erschien, soll vor das Bundesverfassungsgericht kommen. Die Schulbehörde bewertete das Vorgehen der Eltern als Schwänzen und verhängte eine Geldstrafe.

Rendsburg/Düsseldorf - Das Schulschwänzen wegen eines geplanten Moscheebesuchs soll vor das Bundesverfassungsgericht kommen. Die Eltern hätten Widerspruch gegen ein Bußgeld der Schulbehörde eingelegt, bestätigte der Anwalt der Eltern, Alexander Heumann, am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf.

 

Der damals 13-jährige Junge war am 14. Juni 2016 von seinen Eltern nicht zur Schule geschickt worden, weil im Rahmen des Erdkundeunterrichts eine Moschee besucht werden sollte. Die Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, befürchteten demnach eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes.

AfD übernimmt Teil der Gerichts- und Anwaltskosten

Die Schulbehörde bewertete das Vorgehen der Eltern als Schwänzen. Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) wies den Einspruch der Eltern ab und argumentierte, schon das Fehlen in den drei Unterrichtsstunden vor dem Moscheebesuch rechtfertige ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Nach erfolgloser Nichtzulassungsbeschwerde übernehme für den Gang nach Karlsruhe die hessische AfD einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten der Eltern, so Heumann. Einen konkreten Betrag nannte er nicht. Bei einem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht würden die Eltern vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen, sagte der Anwalt dem „Flensburger Tageblatt“ (Mittwoch).