Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Planbetten:
Ein Krankenhaus, das seine Leistungen bei den Kassen abrechnen möchte, muss mit einer bestimmten Anzahl an Planbetten in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen werden. Die Zahl hat Auswirkungen auf das Budget der Kliniken und bestimmt die Menge der Leistungen, die eine Klinik bei den Krankenkassen abrechnen darf. Je größer die Zahl der Planbetten, desto mehr darf geltend gemacht werden. Außerdem ist sie die Voraussetzung dafür, dass der Krankenhausträger – in diesem Fall der Rems-Murr-Kreis – Anspruch auf eine finanzielle Investitionsförderung durch das Land hat.

 

Praxis
: Die Planbettenzahl ist meist nicht deckungsgleich mit der Zahl der tatsächlich aufgestellten Betten. Das Rems-Murr-Klinikum beispielsweise hält zurzeit 635 Betten vor, genehmigt sind 570 Planbetten. Das hat mit dem Grad der Auslastung zu tun. Das Land geht bei der Bemessung von einer Quote von 82 Prozent aus.