Die Region Stuttgart einigt sich auf einheitliche Bestimmungen für das mittlerweile gemeinsame Risikogebiet. Worauf man sich nun gefasst machen muss.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Rems-Murr-Kreis - Weil in jedem Landkreis sowie in der Landeshauptstadt der kritische Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von einer Woche überschritten ist, gilt die gesamte Region Stuttgart seit Montag als Corona-Risikogebiet. Die Landräte und Stuttgarts OB Fritz Kuhn seien deshalb dazu angehalten, über die neue Verordnung des Landes hinauszugehen, heißt es in einer Mitteilung des Waiblinger Landratsamts.

 

Ab 23 Uhr gibt es keinen Alkohol mehr

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen und einen „Flickenteppich zu vermeiden“, habe man sich am Montagabend in einer Videokonferenz auf eine „möglichst einheitliche Linie“ verständigt. Diese betreffe insbesondere die Festsetzung einer Sperrstunde von 23 Uhr an sowie ein damit einhergehendes Außenabgabeverbot von Alkohol am Abend. Auch Gastronomen dürfen von diesem Zeitpunkt an keinen Alkohol zum Mitnehmen mehr verkaufen. Soweit für das Ende der Sperrzeit keine andere Regelung besteht, endet diese um 6 Uhr morgens.

Außerdem gilt eine verschärfte Maskenpflicht. Während in der neuen Corona-Verordnung des Landes die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Messen und Märkten nur in geschlossenen Räumen vorgesehen ist, gilt diese im Rems-Murr-Kreis bei diesen Anlässen auch im Freien.

Kommunen können eigene Maskenregeln anordnen

Zudem könnten über die kreisweit geltende Allgemeinverfügung hinaus Städte und Gemeinden in Verdichtungsräumen weiterhin selbstständig und per Aushang eine Maskenpflicht einführen, ohne dazu eine eigene Allgemeinverfügung zu erlassen. So könne auch außerhalb von Fußgängerzonen, etwa auf stark frequentierten Plätzen, ein Mund-Nasen-Schutz zur Pflicht gemacht werden.

Die neuen Regeln kann man im Wortlaut auf der Corona-Internetseite des Rems-Murr-Kreises nachlesen.