Der Versand der Grundgebührsrechnung für die Müllabfuhr im Rems-Murr-Kreis verzögert sich wohl bis März. Die Müllmarken sollten aber nun auf den Tonnen kleben.

Rems-Murr-Kreis - Der eine oder andere aufmerksame Gebührenzahler wird ihn womöglich Anfang Februar vermissen – den Gebührenbescheid zur Anforderung der Abfallgebühren von den Bürgern im Rems-Murr-Kreis. „Wer nun denkt, vergessen worden zu sein, hat sich zu früh gefreut“, heißt es launig in einer Mitteilung der Abfallwirtschaft Rems-Murr. Der Versand der Bescheide erfolge dieses Jahr einfach nur später als gewohnt – und zwar erst im Monat März.

 

Neue Software sorgt für Verzögerung

Als Grund nennt die AWRM eine Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware. Mit dem Gebührenbescheid wird jeweils die jährliche Grundgebühr angefordert, die sich im Rems-Murr-Kreis nach Haushaltsgröße richtet. Diese sollte übrigens nicht mit der Leerungsgebühr verwechselt werden, die, wie der Name schon sagt, für die Leerung der Rest- und Biomülltonnen anfällt. Die Leerungsgebühr wird durch den Kauf einer Gebührenmarke beglichen, welche gut sichtbar auf die jeweilige Mülltonne aufgeklebt wird.

Höchste Zeit für die Müllmarken

Mit dem Kauf dieser Gebührenmarken sollte man laut der Abfallwirtschaft Rems-Murr nun nicht länger warten. Sonst kann es passieren, dass die Rest- oder Biomülltonne mangels Marke nicht mehr geleert wird. Fragen zu den Abfallgebühren beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWRM-Gebührenveranlagung telefonisch unter der Nummer 0 71 51/501-95 80. Ebenso ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich. Die Adresse lautet: gebuehren@awrm.de.