In Schwaikheim sind Plakate aufgetaucht, auf denen behauptet wird, eine Frau verkaufe ihr Haus, ihr Auto oder lade zu einem Flohmarkt ein – doch davon stimmt nichts. Die Polizei ermittelt wegen Stalkings und bittet um Hinweise.

Schwaikheim - In Schwaikheim (Rems-Murr-Kreis) setzen Unbekannte einer 44 Jahre alten Frau mit falschen Plakaten zu. Wie die Polizei mitteilt, wurden Anfang der Woche an mehreren Stellen im Ort Plakate aufgehängt, auf denen behauptet wird, dass die Frau bei sich zu Hause einen Flohmarkt veranstalten werde. Auch das Auto der Betroffenen wurde auf Plakaten zum Verkauf angeboten.

 

Der Vorfall war nicht der erste dieser Art: Schon vor einigen Wochen war das Haus der Frau zum Verkauf angeboten worden. Laut einem Polizeisprecher geht die Polizei von einer Stalking-Aktion aus. Ob die betroffene Schwaikheimerin wegen der Aushänge mit Anrufen bombardiert wird, kann der Polizeisprecher nicht sagen.

Stalking ist strafbar – und zwar in verschiedenen Formen

Laut dem Strafgesetz gilt als Stalking nicht nur, das Opfer aufzusuchen, es anzurufen oder ihm zu schreiben, sondern auch, an seine Adresse Bestellungen aufzugeben oder – so der Gesetzestext – „Dritte zu veranlassen, Kontakt mit ihm aufzunehmen“. Für solche und ähnliche Taten sind eine Geldstrafe, aber auch bis zu drei Jahre Haft vorgesehen. Erleidet das Opfer durch das Stalking schwere Gesundheitsschäden sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. Wird ein Betroffener gar in den Tod getrieben, sieht das Gesetz bis zu zehn Jahre Haft vor.

Die Polizei bittet um Hinweise auf die Personen, welche die Plakate aufgehängt haben. Sie werden unter der Telefonnummer 0 71 95/96  90 30 entgegengenommen.