Was passiert finanziell im Alter, wenn man nie gearbeitet hat und keine Rentenansprüche aufgebaut wurden? Die staatliche Unterstützung im Überblick.
Wer in Deutschland nie gearbeitet und damit keine Rentenbeiträge gezahlt hat, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel keine oder nur eine sehr geringe Rente. Ausnahmen bestehen zum Beispiel in geringem Umfang bei der Anrechnung von Erziehungszeiten. Trotzdem muss niemand automatisch ohne Einkommen dastehen. In solchen Fällen greift häufig die Grundsicherung im Alter (oder bei Erwerbsminderung). Sie soll verhindern, dass Menschen in Armut abrutschen. Wie viel Geld bekommt man ungefähr und von welchen Faktoren hängt die Höhe ab?
Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung hilft, wenn jemand im Alter kein ausreichendes Einkommen hat und wird aus Steuern finanziert. Sie soll unter anderem die Lebenshaltungskosten, Unterkunft und Miete, Heizung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und mögliche Mehrbedarfe (z. B. bei Schwerbehinderung) abdecken.
(Zur Abgrenzung: Bürgergeld hingegen ist eine Leistung für erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die vorübergehend hilfebedürftig sind.)
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Grundsicherung kann bekommen, wer in Deutschland lebt und entweder die Regelaltersgrenze erreicht hat (für Jahrgang 1964 oder später: 67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und mindestens 18 Jahre alt ist. Dafür ist es nicht nötig, bereits eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Außerdem gilt: Es kommt darauf an, ob Einkommen und Vermögen reichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Wer als alleinstehende Person insgesamt unter 1.062 Euro monatlich hat, sollte seinen Anspruch prüfen lassen. Zuständig für Anträge ist das Sozialamt. Diese sollte man möglichst früh stellen, denn die Leistung wird in der Regel ab dem Antragsmonat gezahlt.
Wie viel Grundsicherung bekommt man?
Die Grundsicherung wird individuell berechnet, sodass keine allgemeingültige Aussage zur genauen Höhe möglich ist. Entscheidend ist der sogenannte Gesamtbedarf.
Grundbedarf (Stand Januar 2026)
- Alleinstehend: 563 Euro
- Paare (je Person): 506 Euro
- Stationäre Einrichtung: 451 Euro
Dieser Grundbedarf bildet allerdings nur die Grundlage der Berechnung und ist nicht automatisch der Endbetrag. Je nach persönlicher Situation können weitere Kosten berücksichtigt werden, etwa die angemessene Miete, angemessene Heizkosten und anfallende Nebenkosten. In bestimmten Fällen kommen zusätzlich sogenannte Mehrbedarfe hinzu, zum Beispiel bei einer anerkannten Schwerbehinderung.
Was wird angerechnet?
Ob und in welcher Höhe Grundsicherung gezahlt wird, hängt vor allem davon ab, ob bereits eigenes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Zum anrechenbaren Einkommen gehören in vielen Fällen zum Beispiel Renten und Pensionen, Einnahmen aus Arbeit, Unterhaltszahlungen (etwa von Kindern oder Eltern), Mieteinnahmen, Kindergeld oder auch Krankengeld. Zusätzlich wird geprüft, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist. Dabei bleibt jedoch ein bestimmter Betrag geschützt: Als sogenanntes Schonvermögen gelten in der Regel 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 20.000 Euro bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften. Wer mehr besitzt, muss oft erst eigenes Vermögen einsetzen, bevor Grundsicherung gezahlt wird. Auf Kinder (oder Eltern) wird nur zurückgegriffen, wenn deren Einkommen über 100.000 Euro pro Jahr liegt.