Hinter der Rente ab 63 verbergen sich eine Reihe von Verbesserungen für Ältere. Mütter mit älteren Kindern erhalten zudem mehr Geld. Das hat einen Preis: Auf Jüngere kommen höhere Beiträge und langfristig ein sinkendes Rentenniveau zu. Die Details.

Berlin - Das Rentenpaket der Bundesregierung bringt viele Neuerungen. Die Älteren sollen mehr Geld erhalten und früher aus dem Beruf ausscheiden können. Das muss jemand bezahlen: Mütterrente und Rente ab 63 sind teuer. Auf die Beitragszahler kommen gewaltige Lasten zu. Die sind zu erwarten, weil die Regierung erneut den Grundsatz missachtet, dass versicherungsfremde Leistungen wie die Anerkennung der Kindererziehung aus dem Steuersäckel finanziert werden müssen. Zudem will Berlin die Frühverrentung in mehrfacher Hinsicht erleichtern. Anders als bisher bekannt können laut Gesetzentwurf nicht nur 63-Jährige mit langen Versicherungszeiten abschlagsfrei in Rente gehen. Ein größerer Teil der rentennahen Jahrgänge kann die Instrumente nutzen. Was bedeuten die Pläne, die im Parlament noch beraten und verabschiedet werden müssen, für die Betroffenen? Ein Überblick.

 

Rente ab 63

Ohne Abschläge in den Ruhestand gehen

Die Regierung schafft eine Reihe von Möglichkeiten, vor dem regulären Renteneintrittsalter ohne Abschläge in Ruhestand zu gehen. Wer über Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll vom 1. Juli 2014 an mit 63 eine abschlagsfreie Rente beziehen können. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer 45 Beitragsjahre vorweist. Dazu gehören auch Zeiten, in denen Erwerbslose Geld aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) erhalten haben. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, der Kurzarbeit und der Weiterbildung. Nicht anerkannt werden Phasen mit längerer Arbeitslosigkeit, in denen Hartz IV oder Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Weil die Rentenversicherung kaum Unterlagen zur Arbeitslosigkeit hat, müssen Versicherte die Arbeitslosigkeit nachweisen. Wer die Dokumente verloren hat, soll eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Kaum bekannt ist, dass von den Ausnahmeregelungen mehr Ältere profitieren, als dies die Politik bisher gesagt hat. Im Gesetzentwurf steht, dass alle Beschäftigte, die vor 1953 geboren sind, ab 63 ohne Abschläge in Rente gehen können. Bedingung ist, dass sie 45 Beitragsjahre nachweisen. Ein Beispiel: Auch ein Facharbeiter (in der Praxis profitierten fast nur Männer), der heute schon 64 Jahre alt ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich ab 1. Juli in die Rente verabschieden. In den nächsten Jahren steigt das Eintrittsalter bei der Rente ab 63 schrittweise an (siehe Tabelle). Bis Ende des nächsten Jahrzehnts geht die Rente ab 63 in der bestehenden Rente mit 65 auf.

Rente mit 65

Auch der vorzeitige Rentenzugang mit 65 ist möglich

Eine kleine Überraschung ist, dass der Gesetzentwurf auch den vorzeitigen Rentenzugang mit 65 Jahren erleichtert. Künftig sollen auch bei dieser Rentenart Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezahlt wurde, angerechnet werden. Seit einigen Jahren gibt es für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren die Möglichkeit, mit 65 Jahren vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Das reguläre Rentenalter beträgt wegen der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 in diesem Jahr 65 Jahre und drei Monate – und steigt von Jahr zu Jahr. Bis jetzt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht eingerechnet. Künftig wird die Rente mit 65 auch für Erwerbstätige interessant, die Arbeitslosengeld I erhielten und nach den geltenden Regeln bisher nicht auf die erforderlichen Beitragsjahre kamen. Das Gesetz wird dazu führen, dass in Zukunft mehr Menschen vorzeitig ausscheiden können. Die Rente mit 67 wird somit ausgehöhlt.

Rente mit 61

In Wirtschaft und Koalition wird befürchtet, dass sich künftig mancher Arbeitnehmer überlegt, ob er mit 61 Jahren aufhört und sich zunächst arbeitslos meldet. Da die Zeiten der Arbeitslosigkeit gezählt werden, könnten Betroffene dann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) meinte zwar, dies lohne sich für Arbeitnehmer nicht. Sie will im Gesetzgebungsverfahren aber nach Wegen suchen, um das Schlupfloch zu stopfen. Geprüft wird, ob Arbeitgeber die Sozialbeiträge bis zum 63. Lebensjahr zahlen müssen, wenn sie Mitarbeiter mit 61 entlassen. Das Ministerium fand bisher keine Lösung.

Betriebsrenten

Das Gesetz ist nicht auf Betriebsrenten übertragbar

Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass die Rente ab 63 nicht auf Betriebsrenten übertragen wird. Betriebsrenten sind privatwirtschaftlich organisiert. Es bleibt dabei, dass deren Leistungen in der Regel erst ab 65 Jahren fließen.

Mütterrente

Die Kindererziehungszeiten für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden aufgestockt. Bisher erhalten Mütter (und wenige Väter) einen Entgeltpunkt pro Kind bei der Rente angerechnet, künftig sind es zwei. Zum Vergleich: Eltern, deren Kinder ab 1992 geboren sind, werden drei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Allerdings sinkt für jüngere Eltern auch das Rentenniveau. Die Verbesserung bedeutet, dass für Mütter, die schon im Ruhestand sind, die Rente im Westen von Juli 2014 an um rund 28 Euro monatlich steigt. Im Osten sind es knapp 26 Euro. Bei Müttern, die noch nicht in Rente sind, erhöht sich der Rentenanspruch. Von der Regelung profitieren 9,5 Millionen Personen. Da die Rentenversicherung Zeit benötigt, um die Rentenkonten neu zu berechnen, dürfte es bis Herbst dauern, bis die höheren Mütterrenten ausbezahlt werden. Die Erhöhungen werden rückwirkend  bezahlt. Die Verbesserung kostet 6,7 Milliarden Euro jährlich und macht den Löwenanteil des Rentenpakets aus.

Kosten

Für die Jüngeren sinkt das Rentenniveau weiter

Das Rentenpaket kostet bis 2030 insgesamt 160 Milliarden Euro. Union und SPD wollen die gewaltigen Ausgaben zunächst der Rentenkasse aufbürden. Dafür wurde die fällige Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2014 ausgesetzt. Außerdem sollen die Rücklagen der Rentenkasse von zurzeit 32 Milliarden Euro aufgezehrt werden. Das reicht auf Dauer aber nicht. Spätestens 2019 soll der Rentenbeitragssatz von zurzeit 18,9 auf 19,7 Prozent steigen, was die Lohnnebenkosten verteuert. Und die Jüngeren tragen nicht nur höhere Ausgaben. Für sie sinkt das Rentenniveau wegen der zusätzlichen Belastungen weiter.