Wann ist der richtige Zeitpunkt, in Rente zu gehen, und was darf ich hinzuverdienen? Das waren die häufigsten Fragen der Leser an die Experten der Deutschen Rentenversicherung. Hier sind die wichtigsten Antworten.

Stuttgart - Wir fassen die wichtigsten Fragen und Antworten unserer Telefonaktion zur Rente zusammen.

 
Wann kann man in die Altersrente gehen?
Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente ist nach Jahrgängen gestaffelt. Wenn man etwa 1952 geboren ist, kann man mit 65 und 6 Monaten in die Rente, wenn man 1958 geboren ist, mit 66, und wenn man 1964 oder später geboren ist, mit 67.
Ich habe 45 Jahre gearbeitet. Wann darf ich in Rente gehen?
Wer die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann bereits früher abschlagsfrei in Rente. Doch auch hier gibt es Altersgrenzen. Der Rentenbeginn für diese Rente „für besonders langjährig Versicherte“ ist ebenfalls nach Jahrgängen gestaffelt. Wenn man beispielsweise 1958 oder später geboren ist, liegt das Renteneintrittsalter zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Der Jahrgang 1958 kann also mit 64, der Jahrgang 1959 mit 64 und zwei Monaten, der Jahrgang 1964 mit 65 in Rente.
Gilt das auch für Schwerbehinderte?
Für Schwerbehinderte, die 35 Versicherungsjahre nachweisen können, gibt es Sonderregelungen. Der abschlagsfreie Rentenbeginn für die Altersrente für Schwerbehinderte ist auch wieder vom Geburtsjahr abhängig. Ab Jahrgang 1958 gilt dieselbe Altersgrenze wie für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also nach 45 Versicherungsjahren.
Wann drohen Abschläge?
Wenn man sich entscheidet, den Beginn seiner Altersrente vorzuziehen, muss man Abschläge in Kauf nehmen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den man früher in Rente geht – also 3,6 Prozent pro Jahr. Bedenken Sie aber: Die Abschläge behalten Sie lebenslang.
Kann ich mit 60 in Rente gehen?
Sie können mit 60 aufhören zu arbeiten, aber Sie bekommen dann noch keine Rente. Man kann die Rente nicht beliebig weit vorziehen, sondern es gibt einen frühestmöglichen Rentenbeginn. Wer 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann frühestens mit 63 in Rente gehen. Die Höhe des Abschlags richtet sich danach, wann die Regelaltersgrenze erreicht ist. Für Jahrgang 1954 ergibt sich zum Beispiel ein Abschlag von 9,6 Prozent, bei Jahrgang 1958 von 10,8 Prozent und ab Jahrgang 1964 von 14,4 Prozent.
Wie viel früher können Schwerbehinderte in Rente gehen?
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann man maximal drei Jahre vorziehen. In diesem Fall ergibt sich ein Abschlag von 10,8 Prozent.
Was darf ich dazuverdienen? Wenn man vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht, darf man heute monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass es zur Kürzung kommt. In zwei Monaten im Jahr darf man diese Grenze auch bis zum Doppelten überschreiten. Wenn man mehr verdient, hat man nur noch Anspruch auf eine Teilrente. Die Regelung ist starr, man bekommt zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstbeschränkung mehr. Aber Achtung: Für Bezieher einer Witwen-/Witwerrente gelten andere Regelungen.
Hat sich durch das Flexi-Gesetz beim Hinzuverdienst etwas geändert?
Ab Juli 2017 gilt für die Hinzuverdienstgrenzen das Flexi-Gesetz. Dann ist die Hinzuverdienstgrenze eingehalten, wenn man im Kalenderjahr nicht mehr als 6300 Euro verdient. In welchen Monaten das Einkommen erzielt wurde, spielt dann keine Rolle mehr. Verdient man mehr, werden 40 Prozent des darüber hinaus erzielten Verdienstes von der Rente abgezogen. Allerdings gibt es eine Obergrenze, ab der das Einkommen zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet wird.
Ich bin 66 Jahre und Rentnerin. Wie viel darf ich hinzuverdienen?
Wer eine Regelaltersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Es fallen aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern an.
Kann ich meine Rente aufstocken?
Wenn man die Absicht hat, die vorgezogene Rente mit Abschlag in Anspruch zu nehmen, dann kann man den Abschlag durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Diese Ausgleichszahlung ist frühestens ab dem 55. Lebensjahr, von 1. Juli 2017 an schon ab dem 50. Lebensjahr möglich. Sollte man dann dennoch bis zur Regelaltersgrenze arbeiten, hat man mit diesen Beiträgen seine Rente aufgestockt.
Gibt es weitere Möglichkeiten?
Ja. Wer durch einen Versorgungsausgleich eine Kürzung hinzunehmen hat, kann diese durch eine Beitragszahlung ausgleichen. Des Weiteren besteht bis zum 45. Lebensjahr die Möglichkeit, für nicht anrechenbare Schul- oder Studienzeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen.
Was tun bei Erwerbsminderung?
Wenn man von einer Erwerbsminderung bedroht ist, kann eventuell eine Reha helfen. Sollten diese Reha-Leistungen nicht den gewünschten Erfolge bringen, kann bei Vorliegen der medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt werden.
Haben auch Rentner Anspruch auf eine Reha?
Grundsätzlich zahlt die Rentenversicherung eine Reha, um Beschäftigte länger im Arbeitsleben zu halten. Wenn jemand bereits seine Altersrente bezieht, übernimmt die Rentenversicherung nur noch im Fall einer Krebserkrankung eine Reha. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, kann Leistungen zur medizinischen Reha erhalten, wenn dadurch die Rückkehr ins Berufsleben möglich erscheint.
Welche Zeiten werden bei der Rente berücksichtigt?
Bei der Rentenberechnung werden Beitragszeiten (zum Beispiel aus Beschäftigung, Wehr- oder Zivildienst, Kindererziehung, Pflege, Lehre), beitragsfreie Zeiten (wie Fachschule oder Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug) und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Außerdem können ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting Einfluss auf die Rentenhöhe haben.
Wo und wann kann ich meinen Rentenantrag stellen?
Den Antrag auf Altersrente sollte man drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Dazu kann man einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, beim Versichertenberater oder beim zuständigen Rathaus vereinbaren. Viele Infos finden sich im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Hier kann man auch einen Termin buchen.