Zu Beginn des neuen Monats treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Betroffen sind vor allem Rentner, Urlauber und Lkw-Fahrer. Wir geben einen Überblick.

Berlin - Für Rentner, Trucker und Urlauber gibt es ab 1. Juli einige Neuerungen. Selbst Samenspender und Karies-Patienten sind von den gesetzlichen Änderungen betroffen, die mit Beginn des neuen Monats in Kraft treten.

 

Rente

Die Bezüge der mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland steigen um mehr als drei Prozent. Im Westteil der Republik gibt es ein Plus von 3,22 Prozent, in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge um 3,37 Prozent. Die Rentenwerte in Ostdeutschland erreichen damit 95,8 Prozent des Westniveaus.

Verkehr

Die Lkw-Maut wird auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Neben den 13 000 Autobahn-Kilometern und 2300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen werden für Lastwagen zusätzlich rund 40 000 Kilometer mautpflichtig. Die Einnahmen der öffentlichen Kassen sollen dadurch um bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr steigen.

Pauschalreisen

Verbraucher sind ab dem 1. Juli bei der Buchung von Urlaubsreisen besser geschützt. Unter anderem bekommen sie mehr Zeit, um Mängel zu melden. Bislang konnten Urlauber maximal bis einen Monat nach der Reise Mängel anzeigen, um Geld vom Veranstalter zurückzubekommen. Künftig ist dies bis zwei Jahre nach der Reise möglich. Zusätzlicher Schutz gilt auch, wenn jemand auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt hat - beispielsweise einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen.

Samenspenden-Register

Durch Samenspende gezeugte Menschen können künftig Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Deshalb gibt es ab dem 1. Juli ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden - allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtung nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist.

Medizin

Schmerzmittel wie Aspirin oder Ibuprofen, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind, bekommen einen neuen Warnhinweis. Auf der Außenpackung muss künftig aufgedruckt werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ Dadurch sollen Nebenwirkungen wie Schlaganfälle, Magenblutungen sowie Leber- und Nierenschäden vermieden werden.

Zahnmedizin

Bei schwangeren Frauen und Kindern unter 15 Jahren sollen Zahnärzte nur noch in absoluten Ausnahmefällen auf Zahnfüllungen aus Amalgam zurückgreifen. Anstelle des quecksilberhaltigen Stoffes müssen in der Regel Kunststofffüllungen eingesetzt werden. Amalgam-Füllungen gelten zwar als ungefährlich, doch die EU will deren Verwendung trotzdem reduzieren. Quecksilber ist nämlich bereits in geringen Mengen giftig - deshalb drohen Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung, der Entsorgung und bei der Verbrennung von Verstorbenen.