Wer am Ende seines Berufslebens steht, sollte sich schon Gedanken um seine Rente machen – und einige Vorbereitungen dafür treffe. Wir geben Ratschläge, wie Sie zu Ihrer Rente kommen.

Stuttgart - Aktuell wird viel über die große Koalition und deren Streit über die Grundrente diskutiert. Zukunftsfähig soll sie sein und gerecht. Mal sehen, was am Ende dabei „rauskommt“. Wer jetzt schon am Ende seines Berufslebens ist und den Ruhestand vor Augen hat, der muss aktiv werden. Ohne Antrag keine Rente.

 

1. Kontenklärung

Es muss sichergestellt sein, dass der Rentenversicherung alle Daten vorliegen, die zur Berechnung der Rente benötigt werden. Dabei ist das Versicherungskonto genau zu prüfen. Normalerweise erhält jeder einen sogenannten Versicherungsverlauf mit dem 43. Lebensjahr – zusammen mit einem Antrag auf Kontenklärung. Vom 55. Geburtstag an gibt es dann alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf. Es gilt zu schauen, ob alles erfasst wurde: Sind die Ausbildungszeiten erfasst oder Zeiten der Kindererziehung? Auch Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit dürfen nicht fehlen. Wenn es Lücken gibt, sollten die zukünftigen Rentner einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Denn diese können sich auf die Rentenhöhe auswirken. Wer nicht alle Versicherungszeiten auf seinem Rentenkonto gespeichert hat, sollte mit einer Kontenklärung übrigens nicht bis kurz vor der Rente warten, warnt die Stiftung Warentest. Sonst kann er Ansprüche verlieren. So erging es einem 62-Jährigen, der jetzt eine vor mehr als 40 Jahren absolvierte dreijährige Ausbildung zum Raumausstatter als Versicherungszeit anerkannt haben wollte. Er konnte nur den Ausbildungsvertrag vorlegen, nicht jedoch ein Abschlusszeugnis. Dies reichte der Deutschen Rentenversicherung nicht als Nachweis dafür, dass sein ehemaliger Ausbildungsbetrieb, den es nicht mehr gibt, Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hat. Deshalb bekomme er für die Ausbildungszeit keine Rente, so das Sozialgericht Mainz (AZ: S 10 R 511/14).

Lesen Sie hier: die Themenwoche „Rente“ in der Stuttgarter Zeitung

2. Fristen

Beim Antrag sind Fristen zu beachten. Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Altersrente drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Diese Zeit müsste reichen, damit die Rentenversicherung sich noch mögliche Informationen oder Nachweise von anderen Stellen (wie zum Beispiel der Krankenkasse) einholen kann. Neben den Daten zu Person und Bankverbindung werden vor allem Daten zum Versicherungsverlauf abgefragt. Die Antragsteller müssen hier aber nur Angaben machen, wenn noch nicht alle Zeiten auf dem Versicherungskonto vermerkt sind. Stellen die angehenden Rentner den Antrag erst kurz vor oder sogar nach dem gewünschten Rentenbeginn, müssen sie meist hinnehmen, dass ihre erste Rente verzögert eingeht. Dabei gilt das Datum, an dem der Antrag gestellt worden ist. Finanzielle Einbußen haben sie aber in der Regel nicht. Denn die gesetzliche Rente kann für bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden, kann die Stiftung Warentest beruhigen. Vorsicht: Diese Fristen gelten nur für die Altersrente. Für Rentenarten wie zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten andere Fristen.

3. Antrag

Für die Generation „Silver Surfer“ ist es inzwischen meist kein Problem mehr, sich den Rentenantrag selbst aus dem Internet herunterzuladen oder sogar direkt online auszufüllen. Dazu gibt es digitale Helferlein auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de), Stichwort „Rentenantrag“. Gibt es Beratungsbedarf – zum Beispiel mit Blick auf flexible Übergänge in den Ruhestand oder zu Hinzuverdienstgrenzen – , sollte vor Antragstellung das Gespräch mit einem Experten in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung gesucht werden. Auch möglich ist das mit einem sogenannten Versichertenältesten. Das sind ehrenamtliche Versicherungsberater am Ort. Im örtlichen Rathaus gibt es überdies meistens auch Versicherungsämter oder eine entsprechende Stelle in der Stadtverwaltung.

4. Checklisten

Folgende Unterlagen braucht es unbedingt für den Antrag: Personalausweis,Rentenversicherungsnummer (in der letzten Renteninformation), Krankenkasse samt Versicherungsnummer, Iban für die Zahlung, Persönliche Steueridentifikationsnummer, Geburtsurkunden der Kinder oder das Stammbuch, Nachweise über Berufsausbildungen, Nachweise über fehlende Versicherungszeiten im Original. Gibt es Beamtenzeiten, so muss das „Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle“ eingereicht werden. Schwerbehinderte sollten den Schwerbehindertenausweis nicht vergessen.

5. Rentenbescheid

Hat die Rentenversicherung den Antrag bewilligt, so gibt es einen Rentenbescheid. In dem stehen im Wesentlichen die Rentenart, der Rentenbeginn und die Rentenhöhe – minus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Bescheid sollte darauf geprüft werden, ob alle Daten stimmen und alle Zeiten korrekt erfasst sind. Zwar sind fehlerhafte Bescheide die Ausnahme. Wird aber ein Fehler entdeckt, so kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Dafür ist ein Monat Zeit. Rentner, die im Ausland leben, haben dafür drei Monate lang Zeit. In der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid steht, wo genau der Widerspruch eingelegt werden kann. Doch Vorsicht: Sollte die Frist verstrichen sein oder Fehler erst viel später auffallen, so gibt es zwar die Möglichkeit, ein Überprüfungsverfahren bei der Rentenversicherung einzuleiten. Ist dieses erfolgreich, bekommen Betroffene fehlende Beiträge auch zurückerstattet – aber lediglich für maximal vier Jahre rückwirkend.

6. Rente

Ist alles erledigt, so steht der ersten Rentenzahlung nichts mehr entgegen. Achtung: Bei einem Umzug muss dem Renten-Service der Deutschen Post AG die neue Anschrift mitgeteilt werden. Denn der zahlt die Renten aus. Sind Schreiben (zum Beispiel zur Rentenanpassung) nicht zustellbar, so wird die Rentenzahlung gestoppt.