Das Erzbistum Freiburg muss für Minijobber bis zu 160 Millionen Euro an Sozialabgaben nachzahlen. Jetzt prüfen auch die evangelischen Landeskirchen und das Rottenburger Bistum ihre Praxis.

Freiburg - Es geht wohl nur um Minijobs, doch es könnte der größte Fall finanzieller Unregelmäßigkeiten im Raum der Kirchen nach dem Zweiten Weltkrieg sein: Weil die Erzdiözese Freiburg über Jahre für geringfügig

 
Erzbischof Stephan Burger Foto: dpa
Beschäftigte zu wenig Sozialabgaben an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt hat, drohen Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Noch prüfe eine Taskforce mit Unterstützung einer unabhängigen international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Vorgänge, heißt es in einer Mitteilung der Erzdiözese. Doch vorsorglich habe der Erzbischof Stephan Burger 160 Millionen Euro an Rückstellungen im neuen Haushalt reservieren lassen. Es handele sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Der potenzielle Schaden könne auch deutlich darunter liegen, so das katholische Bistum.

Auch wenn sich die genaue finanzielle Dimension noch nicht beziffern lässt: nach ersten Schätzungen geht man im Erzbischöflichen Ordinariat davon aus, dass über die Jahre bis zu 60 Millionen Euro den Sozialkassen vorenthalten wurden. „Wir werden den Schaden wieder gut machen und bedauern ihn sehr“, sagte Erzbischof Burger. Weitere 100 Millionen Euro dürften zudem als Säumniszuschläge anfallen. Unabhängig von der momentanen Niedrigzinsphase kassiert die Rentenkasse ein Prozent Zinsen – und zwar nicht im Jahr, sondern im Monat.

Kirche hat noch Rücklagen

Damit könnte der Skandal ein Drittel der badischen Kirchensteuereinnahmen eines gesamten Jahres verschlingen. Trotzdem bleibe die Kirche handlungsfähig, versicherte Burger. Das Bistum, in Deutschland eines der großen mit 1,9 Millionen Katholiken, gilt als wohlhabend. Im aktuellen Etat stehen 137 Millionen Euro in den Rücklagen, die aber teilweise für Pensionen der Kirchenbeamten reserviert sind.

Die Unregelmäßigkeiten waren zu Jahresbeginn bei einer routinemäßigen Betriebsprüfung einer einzelnen Verrechnungsstelle festgestellt worden. Anfang Mai informierte die Rentenversicherung die Diözese. Daraufhin habe man eigene Nachforschungen angestellt. „Wir nehmen das Problem sehr ernst und fühlen uns betroffen“, sagte Burger. Den Weg an die Öffentlichkeit wählte er allerdings erst in dieser Woche. Am Montag war der bisherige Diözesanökonom Michael Himmelsbach von seinen Aufgaben entbunden und zum Direktor der Diözesanstelle für Umwelt, Energie und Arbeitsschutz ernannt worden. Ein Nachfolger stehe noch nicht fest. Man habe die Ermittlungen der Behörden nicht beeinflussen wollen, erklärte Burger die Verzögerung. Sobald es Klarheit über die Ursachen und den Umfang des Schadens gebe, werde man die Öffentlichkeit wieder informieren. Ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag, man habe „einen Prüfvorgang angelegt“. Offizielle Ermittlungen gebe es bisher nicht. Das Erzbistum verhalte sich sehr kooperativ, sagte ein Sprecher der Rentenversicherung in Stuttgart, Thomas Becker.

Ein komplexes Finanzsystem

Die Architektonik des Finanzsystem des Freiburger Bistums ist kompliziert. Grundsätzlich wirtschaften die etwa 1000 Kirchengemeinden in eigener Verantwortung. Allerdings greifen sie dabei auf die Dienste von 23 Verrechnungsstellen zurück. In einer dieser Verrechnungsstellen hatte die Rentenversicherung das Problem entdeckt. Vor allem bei Tätigkeiten, die zwar regelmäßig, aber nicht ständig anfielen, waren die Beschäftigten nicht ordentlich angemeldet worden. Inzwischen ist klar, dass es sich dabei um einen Systemfehler handelte, der auch anderswo auftauchte und sich offenbar in der Ära von Burgers Vorgänger, dem einstigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, eingebürgert hatte. Man prüfe Vorgänge bis ins Jahr 1999 zurück.

Am Donnerstag verschickte das Ordinariat eine Handreichung an alle Kirchengemeinden, wie künftig bei der Bezahlung von Pfarrsekretärinnen, Mesnern, Kirchenmusikern, Erzieherinnen oder Gemeindebriefausträgern zu verfahren ist. Bei Minijobs bis 450 Euro muss der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent des Lohns an die Rentenversicherung überweisen.

„Wir haben keine Leichen im Keller“

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart erklärte auf Anfrage, dass sie nach einem umgehenden internen Informationsaustausch nicht erkenne, dass es in ihrem Bereich eine mit der Erddiözese Freiburg vergleichbare Situation geben könnte. Angesichts von 1028 selbstständigen Kirchengemeinden, die neben der Diözese als Anstellungsträger von Personal fungierten, könne individuelles Versagen vor Ort nicht ausgeschlossen werden, so der Generalvikar Clemens Stroppel. Es werde aber über eine intensive fachliche Unterstützung und organisatorische Maßnahmen alles getan, um eventuellen Fehlern vorzubeugen.

„Wir haben keine Leichen im Keller“, sagte auch der evangelische Landesbischof für Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh. Das hätten erste interne Prüfungen ergeben. Auch sein württembergischer Amtskollege Frank Otfried July betonte, er könne ähnliche Probleme für seinen Bereich „im Moment ausschließen“. Cornelius-Bundschuh verwies darauf, dass der Freiburger Fall nicht auf Vorsatz beruhe. Das betonte auch ein Sprecher des Erzbistum. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich jemand persönlich bereichert habe. „Wir gehen von einem Versehen aus.“