Die Renten steigen in diesem Jahr so stark wie seit Jahren nicht. Wie kommt diese Erhöhung zustande, ab wann wird die Rentenerhöhung ausgezahlt wird und wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Gute Nachrichten für die 21 Millionen Rentner in Deutschland: Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Auf das gesamte Jahr 2022 gesehen, handelt es sich um eine Rentenerhöhung von 2,68 Prozent in Westdeutschland und 3,06 Prozent in Ostdeutschland.

 

Wird auch die Erwerbsminderungsrente erhöht?

Wer schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente bezieht und von verschiedenen Verbesserungen seit 2014 nicht profitieren konnte, erfährt Verbesserungen.

So erhalten künftig diejenigen Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, einen Zuschlag von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent – und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentner profitieren.

Was sind die Gründe für die Erhöhung?

Das Rentenplus ist auf die gute Lohnentwicklung in Deutschland zurückzuführen. Deshalb stiegen die Beitragseinnahmen nach dem coronabedingten Einbruch des Jahres 2020 im vergangenen Jahr wieder deutlich an.

Ohne die Wiedereinführung des Nachholfaktors wäre das Rentenplus sogar noch stärker ausgefallen. Dieser Faktor dämpft aus Rücksicht auf die Rentenkasse die Erhöhung.

Damit wird ausgeglichen, dass die Rentner zuvor trotz allgemeiner Corona-Delle keine Kürzungen hinnehmen mussten. Eine Rentengarantie hatte 2021 noch für eine Nullrunde gesorgt.

Wann wird die Rentenerhöhung ausgezahlt?

Wer die höheren Rentenbeträge wann erhält, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Wer vor 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Rente als Vorauszahlung noch am Ende des Vormonats – als am 30. Juni. Alle anderen Rentnerinnen und Rentner bekommen ihre Bezüge erst am Ende des laufenden Monats – also am 31. Juli. Die Zahlung auf das hinterlegte Bankkonto erfolgt automatisch.

Wer sich unsicher ist, ab wann er den höheren Betrag erhält, kann dies in der Rentenanpassungsmitteilung nachlesen. Dort findet man den exakten Betrag, um den die Rente angehoben wird. Die Rentenanpassungsmitteilungen sind ab dem 10. Juni versendet worden.

Wie war die bisherige Rentenentwicklung?

Vor der Nullrunde im vergangenen Jahr waren die Renten gestiegen – aber deutlich weniger stark als in diesem Jahr. 2020 hatte es ein Rentenplus von 3,45 Prozent im Westen und 4,20 Prozent im Osten gegeben.

Eine höhere Rentenerhöhung im Westen wie in diesem Jahr gab es zuletzt 1983 mit damals plus 5,59 Prozent.

Müssen Rentner jetzt mehr Steuern zahlen?

Die Erhöhung der Rente unterschreitet rein rechnerisch die Steigerung des Grundfreibetrags. Allerdings nimmt der steuerpflichtige Teil der Rente immer mehr zu.

Das bedeutet: Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente, seit dem Jahr 2020 um jährlich einen Prozentpunkt. So bleiben für Rentner, die in diesem Jahr in den Ruhestand gehen, nur noch 18 Prozent ihrer Rente steuerfrei. Der Rest wird versteuert.

Im Jahr 2040 werden alle Renten zu 100 Prozent versteuert. Deshalb müssen in den kommenden Jahren immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind Rentner grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt.

Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 10 347 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert – also 20 694 Euro.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wer in jüngster Zeit in Rente gegangen ist, für den ist der steuerpflichtige Anteil der Rente höher als für Personen, die früher in Rente gegangen sind – und das zu versteuernde Einkommen liegt bei gleicher Rente höher.

Wer mit dem Gesamtbetrag seiner steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Das betrifft viele Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einnahmen haben, zum Beispiel weil sie eine Witwen- oder Betriebsrente erhalten, Einnahmen aus Wohnungseigentum haben oder zusätzlich zur Rente arbeiten gehen. Dadurch übersteigen ihre steuerpflichtigen Jahreseinkünfte häufig den Grundfreibetrag.

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