Rentner im Ausland Ruhestand unter Palmen

Laut Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurden im vergangenen Jahr rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland überwiesen Foto: ANDRII - stock.adobe.com

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend dort, wo andere Urlaub machen. Beneidenswert, findet so mancher. Doch der Traum birgt auch Risiken

Viel Sonne und ein mildes Klima: Viele Menschen hätten nichts dagegen, ihren Lebensabend außerhalb Deutschlands zu verbringen. Sie träumen vom ewigen Urlaub, wollen Körper und Seele nach einem anstrengenden Arbeitsleben etwas Gutes tun – und oftmals auch dem eigenen Geldbeutel. Denn schließlich sind die Lebenshaltungskosten in vielen Ländern geringer als in Deutschland.

 

Und immer mehr Menschen setzen diesen Traum auch in die Tat um: Laut Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurden im vergangenen Jahr rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland überwiesen – innerhalb der letzten 20 Jahre hat die Zahl der Auslandsrentner damit um fast ein Viertel zugenommen. Denn gerade in Zeiten wachsender Altersarmut in Deutschland suchen viele Senioren nach Alternativen, um ihre Rente besser nutzen zu können. Die im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentner sind dabei einerseits Deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben, aber auch Menschen anderer Nationalitäten, die in Deutschland gearbeitet und einen Rentenanspruch erworben haben.

Einmal im Jahr nachweisen, dass man noch lebt

Mit Blick auf die Rente ist es auch erst mal relativ unproblematisch, im Ausland zu leben. „Das Europarecht und die mit vielen Staaten abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen stellen sicher, dass den Menschen keine Nachteile bei der Rente entstehen, wenn sie im Ausland leben und arbeiten“, sagt Hans-Werner Veen, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund. Damit die Rente ankommt, sollte rechtzeitig eine internationale Bankverbindung am geplanten Ruhesitz eingerichtet werden. Und natürlich sollten Auswanderer auch daran denken, der Rentenversicherung rechtzeitig die neue Anschrift und Bankverbindung mitzuteilen.

Außerdem gibt es eine bürokratische Hürde: Man muss der DRV grundsätzlich einmal im Jahr nachweisen, dass man noch am Leben ist. So soll sichergestellt werden, dass keine Rentenzahlungen an Verstorbene weiter fließen. Den dafür notwendigen sogenannten Lebensnachweis verschickt die DRV immer im Frühsommer zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung. Wer es versäumt, den Lebensnachweis fristgerecht zu erbringen, muss damit rechnen, dass die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt wird – eben so lange, bis man das Formular nachreicht.

Kein Krankenversicherungsschutz in den USA und in Asien

Bei der Krankenversicherung kann es schon problematischer werden: Wer im europäischen Ausland seine deutsche Rente erhält, unterliegt laut Angaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes zwar der deutschen Krankenversicherung. Die Leistungen beziehen sich allerdings auf die Vorschriften des neuen Wohnlandes. Und hier kann der Leistungskatalog gegenüber Deutschland deutlich eingeschränkt sein. In den USA oder Asien büßt man den deutschen Krankenversicherungsschutz sogar vollständig ein. Dann bleibt nur, sich vor Ort neu zu versichern, was im Alter eine ziemlich teure Angelegenheit ist, oder eine langfristige Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Letzteres ist allerdings nur für bis zu fünf Jahre möglich.

Auch in der Pflegeversicherung werden nur die Grundkosten übernommen. Wer im Ausland Sachleistungen wie etwa einen ambulanten Pflegedienst oder Essen auf Rädern in Anspruch nimmt, bleibt vollständig auf den Kosten sitzen. Daher ist für alle Rentner, die bis ins hohe Alter im Ausland bleiben möchten, eine zusätzliche private Pflegeversicherung unabdingbar – und diese ist auch mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

Und auch in sozialer Hinsicht ist es nicht ganz unproblematisch, die Zelte in der Heimat abzubrechen und in einem anderen Land noch einmal ganz von vorne anzufangen. Viele leiden dann nämlich an Einsamkeit, zeigt eine aktuelle Studie der Universität Groningen. Demnach fühlen sich Ausgewanderte hinsichtlich ihres sozialen Umfeldes einsamer. Da Alter ebenfalls ein Risikofaktor für Einsamkeit sei und dies negative Folgen für die Gesundheit haben könne, könnten Ruhestands-Migranten doppelt gefährdet sein, betonte Esma Betül Savaş, Hauptautorin der im Fachjournal „Psychology and Aging“ veröffentlichten Studie. „Deshalb sollte man sich vor dem Auswandern überlegen, wie man seine sozialen Bindungen in der Heimat aufrechterhalten und neue im Ausland dazu gewinnen kann“, so die Wissenschaftlerin.

Kompromiss: Zweitwohnsitz im Ausland

Mitunter kann es auch sinnvoll sein, seine Zelte in Deutschland nicht vollständig abzubrechen, sondern sich nur einen Zweitwohnsitz im Ausland zuzulegen, um zum Beispiel im warmen Süden zu überwintern. Dann bleiben die Bindungen zu Freunden und Nachbarn bestehen – und um eine neue Krankenversicherung braucht man sich auch nicht zu kümmern. Eine einfache Auslandsreisekrankenversicherung reicht nämlich bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt aus.

Der Deutsche Fiskus mischt mit

Doppelbesteuerungsabkommen
 Seit dem 1. Januar 2005 werden Renten hierzulande besteuert. Um eine Doppelbesteuerung der Einkünfte zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es regelt im Einzelfall, welcher Staat besteuern darf und in welcher Form der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung vermeiden muss. Der große Nachteil für alle, die vermeintlich sorgenfrei unter Palmen die Seele baumeln lassen wollen: Den in Deutschland geltenden Steuerfreibetrag von derzeit 12 096 Euro pro Person gibt es im Ausland nicht, ebenso entfällt das Ehegattensplitting. Damit ist jeder Rentner vom ersten Euro an steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine juristische Hintertür: Rentner mit Auslandswohnsitz, die mindestens 90 Prozent ihres Einkommens aus Deutschland beziehen, können den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben. In dem Fall gelten Steuerfreibeträge und Ehegattensplitting weiterhin. Zuständig für alle im Ausland lebenden Deutschen ist das Finanzamt Neubrandenburg.

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