Höhlenforscher Johann Westhauser geht es nach seiner Rettung aus der Riesending-Schachthöhle erstaunlich gut. Das ist die gute Nachricht. Doch wer bezahlt eigentlich die Kosten für die immens aufwendige Rettung des 52-jährigen Höhlenforschers?

Höhlenforscher Johann Westhauser geht es nach seiner Rettung aus der Riesending-Schachthöhle erstaunlich gut. Das ist die gute Nachricht. Doch wer bezahlt eigentlich die Kosten für die immens aufwendige Rettung des 52-jährigen Höhlenforschers?

 

Berchtesgaden/Berlin - Wie teuer der Rettungseinsatz für Höhlenforscher Johann Westhauser war, ist noch unbekannt - die Bayerische Bergwacht nennt bislang keine Summe. Die Beteiligten benötigten Zeit für ihre Rechnungen, heißt es.

Im Allgemeinen läuft die Kostenübernahme bei Rettungseinsätzen wie folgt:

- Kommen staatliche Einrichtungen wie Polizei oder Feuerwehr zum Einsatz, kann sich ein Bürger in der Regel auf seine Rettung verlassen, ohne die Kosten fürchten zu müssen. Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, wird niemand zur Kasse gebeten.

Gebührengesetze in den einzelnen Bundesländer geben der Polizei oder Feuerwehr aber die Möglichkeit, Kosten für unnötige Einsätze zurückverlangen. Eine Rechnung wird auch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschickt.

- Wer sich als Bergwanderer verirrt hat, aus Angst an einer gefährlichen Stelle nicht weiterkommt oder aus Leichtsinn in die hereinbrechende Dunkelheit geraten ist, muss für die Kosten eines Rettungseinsatzes „ohne medizinischen Grund“ aufkommen. Die Bergwacht oder der Deutsche Alpenverein bieten private Zusatzversicherungen an, die in solchen Fällen einspringen.

- Im Fall Westhauser dürfte es sich aber wohl um eine Rettung aus einer unverschuldeten Notlage handeln. Im Fall der bayerischen Bergwacht kommen nach deren Angaben im Allgemeinen die Sozialversicherungsträger auf - dazu gehören Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften.

Laut „Spiegel Online“ übernimmt das Land Bayern die Lohnfortzahlungen und die Erstattung von Verdienstausfällen ehrenamtlicher Helfer.