Notfallsanitäter sollen mehr Kompetenzen im Rettungseinsatz haben. Das entlastet die Notärzte. Die dreijährige Ausbildung wird Pflicht, aber Politik und Krankenkassen haben noch nicht geklärt, wer sie zahlt. Das Rote Kreuz mahnt, die Einigung schnell zu finden.

Stuttgart - Jede Minute rückt im Land ein Rettungswagen aus; 495 800 Einsätze gab es im vergangenen Jahr, doppelt so viele wie etwa im Jahr 2001. „Baden-Württemberg hat einen der besten Rettungsdienste,“ sagt Lorenz Menz, der Präsident des DRK-Landesverbandes. Das Rote Kreuz absolviert 80 Prozent aller Einsätze. Dieser Rettungsdienst sei aber akut in Gefahr. Der Grund: Kompetenzgerangel zwischen Landesbehörden und Krankenkassen, aber auch zwischen Behörden.

 

Zum 1. Januar trat eine Reform des Notfallwesens in Kraft. Die jetzigen Rettungsassistenten sollen eine umfassendere Ausbildung durchlaufen, um künftig am Einsatzort vor Eintreffen des Notarztes mehr am Patienten tun zu können. „Unsere Leistung ist Teil der medizinischen Betreuung und keine Transportleistung“, sagt Menz.

Wer soll das bezahlen?

So weit, so gut. Alle wollten diese Entlastung der Notärzte. Nun will aber niemand die Ausbildung zum künftig so genannten Notfallsanitäter bezahlen. Auf 150 000 bis 160 000 Euro schätzt Menz die Kosten für die Ausbildung eines Notfallsanitäters. Bisher bilde man jedes Jahr 350 bis 400 der bisherigen Rettungsassistenten aus. Die freilich bezahlen die Schule aus ihrer eigenen Tasche und erhalten kein Tarifgehalt.

Das wurde mit dem neuen Gesetz anders. Dort sei die Ausbildung zu Kosten des Rettungsdienstes erklärt worden. Folglich, sagt Menz, müsse die Landesregierung auf die Krankenkassen einwirken, sodass diese die Kosten tragen. Und zwar schnell. „Die Zeit läuft uns davon, die Leute laufen uns davon“, erklärt Menz. Das Ausbildungskonzept stehe. Die Lehrgänge könnten aber nicht beginnen. Interessenten müssten vertröstet werden. „Das ist eine ärgerlich skandalöse Entwicklung“, befindet Menz.

Noch keine Prüfung möglich

Es gibt aber noch einen zweiten Bremsfaktor: Die rund 4000 beim DRK tätigen Rettungsassistenten können sich zum Notfallsanitäter nachqualifizieren lassen. Dafür hat der Gesetzgeber aber nur sieben Jahre Zeit eingeräumt. Die Fortbildung muss neben dem Dienst erfolgen, die Einsatzleiter müssen also aufpassen, dass die Leute nacheinander geschult werden, aber die Einsatzbereitschaft nicht wegen Abwesenheit zu vieler Kräfte gefährdet wird.

Die ersten Lehrgänge sind erfolgt, am 26. Juni könnten die ersten so genannten Ergänzungsprüfungen stattfinden. Zuständig dafür ist zentral das Regierungspräsidium Karlsruhe. Es ist aber von der Landesregierung noch nicht beauftragt worden, die Prüfungen zu veranlassen. Zwischen Innenministerium als für den Rettungsdienst zuständigem Ressort, dem Sozialministerium als für die Ausbildung berufene Instanz und dem Regierungspräsidium Karlsruhe hängt das Verfahren.

Andere Länder sind weiter

Andere Länder sind da weiter, in Hessen, Niedersachsen oder auch Berlin werden solche Prüfungen schon abgenommen. Man muss freilich die Ergänzungsprüfung in seinem Bundesland machen. Ein Import von Kräften ist also kaum möglich.

Der DRK-Landeschef Menz warnt vor der Situation, dass „wir in drei Jahren viele Rettungswagen nicht mehr mit qualifiziertem Personal besetzen können“. Mindestens einer der zweiköpfigen Besatzung muss ein Notfallsanitäter sein.

Angesichts der steigenden Einsatzzahlen werde es für die Einsatzkräfte auch immer schwieriger, die vorgeschriebene Rettungsfrist zu schaffen, erläutert Menz. Maximal 15 Minuten nach Eingang des Alarms müssen in 95 von 100 Fällen die Wagen beim Patienten sein. „Ohne Material und ohne Personal kann man nicht besser retten“, sagt Menz. 2013 wurden in 15 von 37 Rettungsbereichen bessere Zeiten erreicht, in 20 Bezirken aber schlechtere.