Rettungshubschrauber: Nachtflüge in Pattonville Räte in Kornwestheim wollen Schutzwand und mehr Abstand

Der Rettungshubschrauber am Standort Pattonville soll künftig auch nachts regelmäßig im Einsatz sein. Foto: Lichtgut/Oliver Willikonsky

Der Kornwestheimer Gemeinderat (Kreis Ludwigsburg) schlägt beim Rettungshubschrauber-Streit einen Kompromiss vor. Stadträte kritisieren das in der Sache entscheidende Regierungspräsidium. Was das jetzt für die Anwohner bedeutet.

Ludwigsburg: Frank Ruppert (rup)

Stadtverwaltung und Gemeinderat in Kornwestheim werden sich mit einem Kompromissvorschlag am Verfahren um die Ausweitung des Flugbetriebs am Flugplatz Pattonville beteiligen. In seiner letzten Sitzung folgte der aktuelle Gemeinderat am Donnerstagabend bei zwei Enthaltung einhellig dem Vorschlag der Verwaltung, einem Nachtbetrieb des Rettungshubschraubers mit Auflagen zuzustimmen, bei den Hobbyfliegern aber eine Ausweitung abzulehnen. Diesbezüglich gehe der Lärmschutz den Fliegerinteressen vor.

 
Für die Hobbyflieger gab es schlechte Nachrichten aus dem Gemeinderat in Kornwestheim. Mehr Flüge sollen nicht erlaubt werden. Foto: Simon Granville

Zur Erinnerung: Am Flugplatz Pattonville, der sich gegenüber des gleichnamigen Wohngebiets, allerdings schon auf Stuttgarter Gemarkung, befindet, ist der Rettungshubschrauber Christoph 51 stationiert. Wie berichtet, soll laut Plänen der Landesregierung dieser künftig regelmäßig zu Nachtflügen starten und landen dürfen. Deshalb hat wiederum die Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville einen Antrag auf Änderung der Flugplatzgenehmigung gestellt. Darin haben die Hobbyflieger gleich auch eine Ausweitung ihres Betriebs beantragt.

Messungen sollen berücksichtigt werden

Seit ein Gutachten des für die Genehmigung zuständigen Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart öffentlich geworden ist, das anhand berechneter Lärmimmissionswerte keine Hinderungsgründe für einen Nachtbetrieb des Hubschraubers sieht, formiert sich unter den Anwohnern Protest. Dieser wurde auch auf einer Bürgerinformationsveranstaltung im Juni deutlich. Einige Anwohner prüfen schon rechtliche Schritte gegen eine mögliche Ausweitung des Betriebs und haben selbst Messungen des Fluglärms veranlasst. Sie sind der Meinung, dass die errechneten Werte viel zu niedrig sind und eigentlich die Lärmbelästigung in der Nacht viel zu hoch und damit gesundheitsschädlich wäre. Die Anwohner hatten sich mehrfach beschwert, vom RP nicht ausreichend gehört und ernst genommen zu werden. Bürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel sagte, dass man im Nachgang einer Bürgerinfoveranstaltung im Juni Druck gemacht habe, dort aufgeworfene Fragen beantwortet zu bekommen von der Behörde. Das sei nun ganz aktuell geschehen. So verkündete Koch-Haßdenteufel, dass das RP zugesagt habe, dass der Gutachter die Ergebnisse der Messung prüfe und diese „im Verfahren eingearbeitet“ werden.

Im Einzelnen sprachen sich die Stadträte dafür aus, dass der Landeplatz des Rettungshubschraubers weg von der Wohnbebauung in Pattonville verlegt werden soll. Aktuell ist die nächste Wohnbebauung weniger als 200 Meter entfernt. Zudem fordern sie eine Lärmschutzwand und die jährlichen nächtlichen Flugbewegungen auf maximal 600 zu begrenzen. Auch die Flugroute des Rettungshubschraubers solle in der Genehmigung festgeschrieben werden.

Kritik am Regierungspräsidium

Eine Reihe von Stadträten kritisierte das Vorgehen des Regierungspräsidiums, das zu wenig auf die Anwohner eingehe bislang. Gleichzeitig hob das Gremium unisono hervor, wie wichtig der Rettungsflieger sei. Die Ausweitung auf Nachtbetrieb in Pattonville sei essenziell für die Sicherheit der Notfallversorgung im Landkreis. Damit schloss man sich der Argumentation von Landrat Allgaier an, der im Vorfeld mit einem Schreiben bei den Räten für ihre Zustimmung zum Nachtbetrieb geworben hatte. Auf den Zuschauerplätze konnten manche Anwohner ihre Emotionen bei der Debatte nicht zügeln, sodass sich OB Nico Lauxmann genötigt sah, Zwischenrufe von dort zu unterbinden.

Unklar ist, welche Auswirkungen,die nun aus Kornwestheim abgegebene Stellungnahme hat. Nach der bis 19. Juli dauernden Einwendungsfrist entscheidet das RP. Wann genau, ist allerdings völlig offen.

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