Über Jahre ist ein heute zehnjähriger Bub aus Staufen im Internet pädophilen Männern angeboten worden. Die Täter sind mittlerweile zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Doch müssen sie anschließend auch in Sicherungsverwahrung?

Karlsruhe/Freiburg. - Im Staufener Missbrauchsfall hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des Freiburger Landgerichts gegen einen 37-jährigen Mann aus der Schweiz bestätigt. Damit bleibt es bei der gegen ihn verhängten Sicherungsverwahrung, gegen die sich der Angeklagte mit seiner Revision gewehrt hatte.

 

Den Schuldspruch und das Strafmaß hatte der Mann bereits akzeptiert. Das Freiburger Landgericht hatte den arbeitslosen Maurer aus dem Kanton Sankt Gallen zu neun Jahren Haft und einer Schmerzensgeldzahlung an das Opfer verurteilt. Er habe den damals achtjährigen Buben dreimal sexuell missbraucht, hieß es im Urteil. Dabei habe er sich gegenüber dem Kind als Polizist ausgegeben. Der Bub war von seiner Mutter und deren Lebensgefährten über das Internet pädophilen Männern zum Missbrauch angeboten worden.

Die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker

Derweil hat der vierte Strafsenat des BGH in dem bundesweit beachteten Missbrauchsfall zwei mündliche Verhandlungen anberaumt. Beide Verfahren werden am 9. Mai stattfinden. Auch bei diesen geht es um die Sicherungsverwahrung, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen. In beiden Fällen hatte das Freiburger Landgericht auf die Anordnung verzichtet. Nun versucht die Staatsanwaltschaft über die Revision doch noch zu erreichen, dass die beiden Angeklagten nach der Verbüßung ihrer Haftstrafen nicht freikommen.

Das Landgericht hatte entschieden, dass die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung nicht vorlägen, auch weil Vorstrafen fehlten. In einem Fall betraf dies einen heute 51 Jahre alten Stabsfeldwebel der deutsch-französischen Brigade. Er wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Im anderen Fall ging es um einen 33-jährigen Spanier, der zu zehn Jahren verurteilt wurde. Die Urteile gegen die beiden Haupttäter, die Mutter und deren Lebensgefährten, sind inzwischen rechtskräftig. Beide verzichteten auf eine Revision.