In Rheinland-Pfalz genehmigten sich die Abgeordneten ein deutliches Gehaltsplus. Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim spricht von gezielter Täuschung. Freie Wähler und ÖDP haben eine Volksinitiative gegen die Erhöhung gestartet.

Mainz - Freie Wähler und ÖDP haben in Rheinland-Pfalz eine Volksinitiative gegen die Diätenerhöhung für die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags auf den Weg gebracht. Im März hatten SPD, CDU, FDP und Grüne beschlossen, die monatliche Entschädigung rückwirkend zum Jahresbeginn 2017 in vier Schritten bis 2020 von 5812 Euro auf 6829 Euro anzuheben. Die Steigerung um 1017 Euro oder 17,5 Prozent in vier Jahren schlägt auch auf die Pensionen durch. Die Erhöhungen für die Jahre 2019 und 2020 werden zusätzlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst, so dass die Diäten im Ergebnis um mehr als 17,5 Prozent anwachsen werden.

 

Außerdem wurden die Mittel für Mitarbeiter von Abgeordneten und für die Fraktionen aufgestockt; dies alles in einem nur zweitägigen Blitzverfahren, wie es auch im baden-württembergischen Landtag bei dem – vorläufig – gescheiterten Versuch einer deutlichen Verbesserung der Altersbezüge geschehen war.

30 000 Unterschriften reichen

Für den Erfolg der Volksinitiave in Rheinland-Pfalz sind 30 000 Unterschriften erforderlich. Dann muss die Diätenerhöhung im Landtag erneut beraten werden. Für ein anschließendes Volksbegehren wären dann 300 000 Unterstützer notwendig. Der Verwaltungswissenschaftler Hans Herbert von Arnim von der Universität Speyer wirft den vier Landtagsfraktionen eine grobe Täuschung der Öffentlichkeit vor. In der Gesetzesbegründung für die Diätenerhöhung werde der Eindruck erweckt, als seien die Diäten deutlich hinter den Beamten zurückgeblieben. Als Bezugsgröße für die Abgeordnetenentschädigung wird im Mainzer Gesetz die Besoldungsgruppe A 16 des höheren Dienstes eingeführt. Daran gemessen sei die Beamtenbesoldung in den vergangenen 20 Jahren um 56 Prozent gestiegen, die Abgeordnetendiäten aber nur knapp 30 Prozent. Deshalb bestehe ein Nachholbedarf.

Die Täuschung liegt laut von Arnim darin, dass die Jahresbezüge der Beamten brutto keineswegs um 56 Prozent stiegen, sondern nur um 28 Prozent, also sogar hinter den Abgeordnetendiäten zurückblieben. Allerdings stiegen die monatlichen Bezüge der Beamten in zwei einzelnen Jahren markant: 1997, als der Ortszuschlag ins Grundgehalt der Beamten eingebaut wurde, und im Jahr 2009, als die Jahresonderzahlung auf ihr Monatsgehalt umgelegt wurde. Diese zwei Prozeduren erhöhten demnach die monatliche Überweisung an die Beamten, änderte aber nichts an deren Gesamteinkommen. Damit entbehrt nach Ansicht von Arnims die Diätenerhöhung der Begründung. Da sie „mit gefälschten Zahlen erschlichen“ worden sei, müsse sie ersatzlos gestrichen werden. Im Grunde verlange der Vorgang nach einem Untersuchungsausschuss. „Der Landtag hat die Öffentlichkeit gezielt belogen“, konstatiert der Professor. Der Landtag hatte die Erhöhung mit dem zunehmenden Arbeitsaufwand sowie der „verstärkten Digitalisierung“ und der Gewährleistung der Unabhängigkeit des Mandats begründet.