Richter-Schelte im Klinikum-Prozess Zeuge redet sich um Kopf und Kragen

Im Klinikum Stuttgart wurden einst die Behandlungskosten für ausländische Patienten „aufgeblasen“, das vermutet das Gericht. Foto: Lichtgut//Achim Zweygarth

Bei der Behandlung libyscher Patienten hat ein Unternehmer die von ihm gefertigten Chefarztabrechnungen geprüft und doppelt abkassiert.

Stuttgart - An den bisherigen 35 Verhandlungstagen ist Hans-Jürgen Wenzler, Vorsitzender Richter der 20. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, die Ruhe selbst gewesen, auch wenn er den Eindruck gewonnnen hatte, kompetente Zeugen könnten zwar, wollten aber nicht zur Aufklärung im Klinikum-Skandal beitragen. Am Donnerstag, an Tag 36, hat er bei der Fortsetzung des Verhörs des Unternehmers, der die um ein Vielfaches überhöhten Abrechnungen für 371 libysche Patienten durch die International Unit (IU) des Klinikums „geprüft und freigegeben“ hat und deshalb als Beschuldigter geführt wird, festgestellt, der Mann rede sich gerade „um Kopf und Kragen“.

 

Gleich zu Beginn der Zeugenbefragung zweifelte der Richter die Aussagen des Wirtschaftswissenschaftlers aus der ersten Verhörrunde Anfang September an; die Kammer habe mittlerweile genug schriftliches Material, um diese genau zu überprüfen. Er rate dem Zeugen deshalb zur Wahrheit. Beim anschließenden Verhör kam Wenzler dann zum Schluss, die in den Jahren 2013 bis 2015 durch den Unternehmer vorgenommene Rechnungsprüfung, die vom Klinikum gut bezahlt wurde, hätte „auch ein Schulkind vornehmen können“, um am Ende resigniert einzugestehen: „Ich habe den Eindruck, Sie weichen meinen Fragen aus.“ Und: „Ich habe es langsam satt, mir das anzuhören.“ Für diesen Tag war es dann auch genug, der Zeuge muss nun ein drittes Mal erscheinen. In der Zwischenzeit, so der Vorsitzende Richter, würden womöglich „Erinnerungen aufgewühlt“, die doch noch zu Korrekturen der bisherigen Aussage führen könnten.

Klinikum wohl eher Täter als Opfer

Verdichtet hat sich längst die Vermutung, dass das Klinikum dem libyschen Kostenträger überhöhte Abrechnungen von Behandlungen und stationären Aufenthalten geliefert hat, also nicht etwa Opfer ist, das ein großes Defizit beklagt, sondern Täter. Sehr wahrscheinlich ist, dass sich Vertreter des Kriegsversehrtenkomitees gegen finanzielle Beteiligung haben übervorteilen lassen. Um die Unterlagen dennoch „geprüft und freigegeben“ erscheinen zu lassen, hat der Zeuge einen Stempel fertigen lassen, mit dem sich bei Kontrolleuren in der libyschen Botschaft Eindruck schinden ließ.

Problematisch erscheint dem Gericht, dass sich der 49-Jährige auftragsgemäß um die Privatliquidationen der Stuttgarter Chefärzte gekümmert hat, sich zumindest bei diesen Abrechnungen also selbst kontrollierte. Zudem hat er mit seinem auf einem Deckblatt angebrachten Stempel außer seiner Abrechnung auch die Korrektheit von erfundenen Zuschlägen bestätigt. Wofür die IU diese erhoben habe, wisse er nicht. Den dem Zeugen vorgehaltenen Betrag für die Position „stationärer Aufenthalt“ will er nicht „aufgeblasen“ haben, obwohl für das Gericht dessen Mailverkehr mit IU-Mitarbeitern darauf hinausläuft.

Aus 9000 Euro werden 20 000 Euro

In dem präsentierten Beispiel waren aus einer Patientenabrechnung der mit dem Klinikum Stuttgart kooperierenden Uniklinik Tübingen aus 9000 Euro dank der Zuschläge rund 20 000 Euro geworden. Das zahlte sich für den Zeugen gleich mehrfach aus: fürs Abrechnen erhielt er drei und fürs (Nicht)-Kontrollieren im Auftrag der Libyer weitere zwei Prozent. Grundlage seiner Provision war aber nicht die von ihm gefertigte Chefarztabrechnung, sondern die Endsumme auf der Gesamtabrechnung. Damit profitierte er von den Ausländerzuschlägen des Klinikums sowie den Zahlungen an die Patientenbetreuer für deren Leistungen.

Kickback-Zahlungen vermutet

Die Staatsanwaltschaft hat den starken Verdacht, dass der Zeuge einen Teil seines Umsatzes von 381 000 Euro als Gegenleistung für die Auftragserteilung weiterleiten musste. Einmal an einen angeklagten Patientenvermittler, der die im Bürgerkrieg verletzten Kämpfer nach Deutschland gelotst hatte und in U-Haft sitzt; aber mehr als 5000 Euro sollen es nicht gewesen sein, dabei belief sich die Forderung auf fast 40 000 Euro. Und dann noch an eine Beschuldigte, von deren Kontakten er sich viele ausländische Patienten und Abrechnungsaufträge erhofft hatte. Die Anklage vermutet als Beraterhonorare getarnte Kick-back-Zahlungen, mit der Besonderheit, dass der lukrative Abrechnungsauftrag auch die Kasse des IU-Abteilungsleiters im Klinikum klingeln ließ.

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