Politik: Matthias Schiermeyer (ms)
Schadet der Personalnotstand letztlich dem Rechtsstaat?
An einer Befragung des Forschungsinstitutes Allensbach haben sich jüngst 1700 Kollegen beteiligt. Die Kernaussage war: Wir befürchten, ohne eine Verbesserung der vorherrschenden Bedingungen die eigenen Qualitätsansprüche nicht mehr halten zu können. Es funktioniert noch – aber nur, weil der Mangelzustand durch die Loyalität und Solidarität der Kollegen aufgefangen wird.
Sie haben schon 2013 als Teil einer sogenannten Staatsallianz mit dem Beamtenbund gegen die Überlastung gekämpft. Ignoriert die Politik Ihre Probleme?
Unterschiedlich. Den damaligen Ansatz meinen wir weiterhin ernst. Die Staatlichkeit darf uns nicht wegbrechen in zentralen Funktionen des Staates. Bei der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung hat sich gerade wieder gezeigt, wie zentral die Rolle der Justiz ist.
Warum soll jetzt Karlsruhe klären, ob Richter und Staatsanwälte genug verdienen?
Infolge eines Schäbigkeitswettbewerbs, den die Länder seit der Föderalismusreform austragen, driftet die Besoldung extrem auseinander: Zwischen dem Saarland am Ende der Tabelle und Bayern ganz oben haben wir mittlerweile eine Differenz von 28 Prozent bei den Berufsanfängern. Baden-Württemberg wurde in dieser Rangliste auf den zweitletzten Platz nach unten durchgereicht. Gerade bei der Nachwuchsgewinnung geht es doch darum, mit guten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Besoldung die besten Absolventen der Universitäten zu bekommen.
Mehr Gehalt reduziert nicht die Arbeit.
Richtig. Aber die Attraktivität des Berufs sowie die Motivation und Leistungsfähigkeit der Kollegen hängt auch von der Besoldung ab.
Halten Sie die geforderte bundeseinheitliche Besoldung für realistisch?
Viele Justizminister sagen mit uns, sie wäre richtig. Allerdings kam eine Untersuchung der Justizministerkonferenz zu dem Ergebnis, die Besoldung hätte sich so weit auseinander entwickelt, dass sie kaum mehr vereinheitlicht werden kann.
Als Zeichen des Protestes ist aus den Reihen des Richterbundes schon mal Dienst nach Vorschrift empfohlen worden. Halten Sie dies für ein probates Mittel?
Nein, das widerspricht dem Eigenverständnis der Richter und Staatsanwälte, denen die Erfüllung des Rechtsgewährungsanspruchs der Bürger anvertraut ist.