Ein mit Marihuana gefüllter Rucksack gibt Rätsel auf. Weil er sich nicht eindeutig dem Besitzer zuordnen lässt, kritisiert eine Richterin des Amtsgerichts Waiblingen die oberflächlichen Recherchen der Polizei.

Waiblingen - Der Staatsanwalt forderte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße. Richterin Dotzauer hätte das Verfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz am liebsten eingestellt. Zu undurchsichtig war ihr die Beweislage, zu schlecht geführt die Beweisaufnahme und zu oberflächlich die Vernehmungen. Letztendlich wurde die Verhandlung vertagt. Nun werden weitere Zeugen gehört.

 

Richterin kritisiert Beweisaufnahme der Polizei

„Da kriegt man allmählich den Vogel“, machte Richterin Dotzauer ihrem Unmut Luft und meinte damit die Beweisaufnahme der Polizei in Fellbach und die Vernehmungen bei der Kripo in Waiblingen. Am 23. März war einer Fellbacher Streifenbesatzung in der Bahnhofstraße eine Gruppe junger Leute unweit des Bahnhofes aufgefallen. Die Beamten machten eine Personenkontrolle und fanden im Rucksack eines Jugendlichen 14,5 Gramm Marihuana, zwei Feinwaagen sowie Tütchen und Klammern, mit denen Händler für gewöhnlich den „Stoff“ für den Verkauf verpacken.

Das reichte den Fellbacher Polizisten und später der Kripo aus, eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf den Weg zu bringen und einem 23-jährigen Kasachen gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln vorzuwerfen. Die Polizei ging davon aus, dass ihm der Rucksack gehörte, in dem sich das Marihuana befand. Aber in dem Rucksack waren auch Bewerbungsunterlagen vom Freund des Angeklagten verstaut.

Polizei glaubt den zwei Zeugen

Basierend auf den Aussagen von zwei Zeuginnen, die erst einen Monat später von der Kripo Waiblingen vernommen wurden, und weil das Material im Federmäppchen des Kasachen verstaut war, kam die Kripo zu diesem Schluss. Ob es sich wirklich um Marihuana handelte, wurde nicht untersucht. „Der Geruch war eindeutig“, begründete der Fellbacher Polizist, der an jenem März-Abend vor Ort war, im Gerichtssaal.

Amtsrichterin Dotzauer war das zu wenig. Sie will wissen, wem der Rucksack gehört und lädt jetzt zu einem noch zu bestimmenden Termin auch den Freund des Kasachen als Zeugen. Die jungen Mädchen, beide über 18 Jahre, die an diesem Märzabend unterwegs waren, um das bestandene Abitur zu feiern und in Waiblingen die Jungs, die sie schon von einer früheren Begegnung kannten, zufällig getroffen haben und mit ihnen dann unterwegs waren, konnten mit ihren Zeugenaussagen auch keine Klarheit bringen und den Rucksack definitiv zuordnen.

Angeklagter kommt öfter mit dem Gesetz in Konflikt

„Eine Freiheitsstrafe verhänge ich nicht so einfach“, sagte Richterin Dotzauer. Auch nicht vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte schon einige Male mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, unter anderem wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Körperverletzung, die mit Jugendarrest geahndet wurde, und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen gewerbsmäßigen Handels mit Drogen stand er jetzt allerdings zum ersten Mal vor Gericht – und machte keine Angaben zu dem Vorfall. Der Staatsanwalt rechnete ihm vor, dass drei Gramm Marihuana für circa 25 Euro gehandelt werden und er für die 14,5 Gramm rund 125 Euro erlöst hätte. Auch dazu schwieg er.