Bei Vereinsfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen ist in Sachen Lebensmittelhygiene Vorsicht angesagt. Die Vereinigung Cannstatter Vereine hat Ehrenamtliche über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln bei Vereinsfesten informiert – dabei ging es auch um die Wurst.

Stuttgart - Das Schnitzel ist nicht richtig durchgebraten, der Kartoffelsalat nicht kalt gestellt und die Sahnetorte steht schon seit Stunden in der Sonne. Schnell können sich hier gefährliche Keime vermehren. Werden diese Gerichte verspeist, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen, die besonders für Kleinkinder und ältere Menschen lebensbedrohlich sein können.

 

Aus diesem Grund klärt die Vereinigung Cannstatter Vereine seine Mitglieder sowie weitere Cannstatter Vereine, Organisationen und Schulen bei Info-Abenden über den den richtigen Umgang mit Lebensmitteln bei Vereinsfesten und Veranstaltungen auf. Mehr als 120 Ehrenamtliche sind der Einladung von Werner Schüle, dem stellvertretenden Vorsitzenden, an diesem Abend gefolgt. Thomas Stegmanns vom Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Stadt Stuttgart und Antje Hofmann vom Gesundheitsamt klären die Zuhörer über wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln und das Infektionsschutzgesetz auf. „Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer, also der Person, die Lebensmittel an andere abgibt“, so Stegmanns. Dabei sei es egal ob diese Person gewerblich oder ehrenamtlich tätig sei.

Plaster sind tabu

Grundvoraussetzungen für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln sind persönliche Sauberkeit und saubere Arbeitskleidung. Vor und nach der Arbeit, nach Pausen und zwischen Arbeitsschritten mit verschiedenen Zutaten ist Händewaschen unverzichtbar. Tabu seien Pflaster, Finger- und Armschmuck, Ketten, Nagellack und Kunstnägel, sagt Hofmann. Wunden müssen wasserdicht abgeklebt und durch Handschuhe geschützt sein. Diese sollten regelmäßig gewechselt werden. „Nach etwa einer Stunde Arbeitszeit entspricht der Bakteriengehalt auf einem Handschuh dem auf der Hand selbst“, erklärt Stegmanns. Hygiene gilt auch im Umgang mit Lebensmitteln und Ausrüstungen. Bei Transport und Lagerung muss auf eine angemessene und saubere Verstauung, lebensmittelechte Behältnisse, die Trennung von Rohware und verzehrfertigen Speisen sowie die richtige Temperatur geachtet werden. In bestimmten Lebensmitteln vermehren sich Krankheitserreger besonders leicht. Dazu gehören Fleisch und Wurstwaren, Fische und Weichtiere, Milch und Milchprodukte, Speiseeis, Eier sowie Eierspeisen, insbesondere mit rohen Eiern. Stegmanns rät daher dringend davon ab, Tiramisu, Sauce Hollandaise oder andere Speisen aus rohen Eiern für Veranstaltungen zuzubereiten. Aber auch bei Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung wie beispielsweise Sahnetorten, Marinaden, Mayonnaisen, Saucen, bestimmten Salaten, rohen Sprossen und Keimlingen ist besondere Vorsicht geboten.

„Bewahren Sie Lebensmittel immer bei der richtigen Temperatur auf – entweder heiß oder kalt“, so Stegmanns. Bei Nichtbeachtung können sich Bakterien alle halbe Stunde verdoppeln. So würden aus 10 000 Keimen innerhalb von vier Stunden schnell 2,5 Millionen Keime. „Fleisch, Eier, Mayonnaise, Salat und Torten sollten bei maximal sieben Grad im Kühlschrank gelagert werden, Geflügel und Hackfleisch bei maximal vier Grad“, sagt Stegmanns. Räumlichkeiten, Gegenstände und Arbeitsplatten müssen sauber, leicht zu reinigen und unbeschädigt sein. Zu kleine Küchen, kaputte Schränke und Arbeitsplatten sind daher keine Option. Als Tipp rät Stegmanns: „Nutzen Sie verschiedenfarbige Schneidebretter und Messer für unterschiedliche Lebensmittelgruppen – so reduzieren Sie die Gefahr einer Kreuzkontamination.“

Gute Nachricht für den Ernstfall

Doch neben vielen Regeln und Vorschriften hat er auch eine gute Nachricht für den Ernstfall: „Für alle ehrenamtlich Tätigen hat das Land eine Versicherung abgeschlossen, die sie von der zivilrechtlichen Haftung befreit.“ Eine Verschärfung der Vorschriften sieht Stegmanns nicht. „Diese Vorgaben gibt es seit 30 Jahren“, sagt er. Neu sei allerdings die vermehrte Kennzeichnung von Allergenen. „Heutzutage essen die Menschen mehr außerhalb. Außerdem haben wir mehr Allergiker, alte Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem“, erklärt Stegmanns. Noch sei die Allergenkennzeichnung bei derartigen Veranstaltungen keine Pflicht, werde aber insbesondere bei größeren, mehrtägigen Festen empfohlen.

Zum Abschluss rät Stegmanns zur Eigenkontrolle: „Benennen Sie vor Beginn der Veranstaltung verantwortliche Personen und legen Sie erforderliche Maßnahmen fest. Kontrollieren Sie Zustand, Kühl- und Warmhaltetemperaturen Ihrer Gerätschaften.“ Außerdem empfiehlt er eine Liste mit erforderlichen Temperaturen, einen Reinigungsplan sowie Dokumentation über die angelieferten Speisen zu führen.