Ein Künstler hat bei einer Zivilklage am Landgericht Stuttgart gegen die Plattenfirma Universal Music Deutschland eine Niederlage erlitten. Nun prüfen die Anwälte des Fotografen, in anderen Ländern zu klagen.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Ein Künstler hat bei einer Zivilklage am Landgericht gegen die Plattenfirma Universal Music Deutschland eine Niederlage erlitten. Streitpunkt war das Musikvideo „S&M“ der Firma mit dem Popstar Rihanna aus dem Jahr 2011, in dem sich die Sängerin aus Barbados in einer Sadomaso-Szenerie rekelt. Dabei war der Popstar hinter einer transparenten Folie, auf der schwarze Kreuze klebten, gefangen.

 

Nur wenige Monate vor der Veröffentlichung des Videos im Februar 2011 hatte der Fotograf Philipp Paulus aus Saarbrücken eine verblüffend ähnliche Idee für seine Fotosession „Paperworld“ mit einer Freundin gehabt. Der 18-Jährige fotografierte die Frau ebenfalls, wie sie hinter einer durchsichtigen Plastikfolie steht. Auch auf dieser Folie klebten schwarze Kreuze. Während Rihanna im Video eine riesige rote Perücke und ein knappes Kleid aus Zeitungspapier trug, war das Modell für die Fotoaufnahmen mit einem roten Tüllkleid bekleidet. Zudem trug die Frau eine blonde Hochsteckfrisur. Beide Szenerien waren aber im Hintergrund grün-blau ausgeleuchtet.

Anwälte forderten 200.000 Euro Schadenersatz

Beim Prozessbeginn Mitte April herrschte bei beiden Streitparteien Konsens darüber, dass sich die Aufnahmen ähnelten. Uneinig war man sich aber darüber, ob es sich beim Video um ein Plagiat handelte. Der Künstler Paulus verlangte indes über seine Anwälte der Stuttgarter Kanzlei Jakober für die „Verletzung seines Urheberrechts“ 200 000 Euro Schadenersatz. Die Anwälte der Plattenfirma Universal Music boten wiederum 5000 Euro.

Die Richter entschieden aber am Dienstag, die Klage abzuweisen. Bei dem Rihanna-Video handele es sich nicht um einen illegalen Gebrauch geistigen Eigentums des Saarbrücker Fotografen, der mittlerweile in New York als Modefotograf Fuß gefasst hat, sondern um eine freie Werknutzung.

Die Anwälte Paulus’ wollen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in zwei Wochen vorliegen soll. „Wir ziehen aber bereits in Betracht am Oberlandesgericht in Berufung zu gehen“, erklärt der Anwalt Till Heinrich von Jakober. Als zusätzliche Optionen erwäge man Klagen in weiteren großen Musikmärkten: in Frankreich, England und den USA, wo das Video ebenfalls vertrieben worden ist.

Stuttgart war bei der Streitfrage „fliegender Gerichtsstand“: Da das Video im Internet heruntergeladen werden konnte, konnte Paulus auch hier klagen.