Radfahrer in der Marbacher Fußgängerzone Missachtung von Schrittgeschwindigkeit - „Es ist ernüchternd“

In der Marbacher Fußgängerzone darf man mit dem Rad fahren, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Eigentlich. Foto: Sandra Lesacher

Probeweise dürfen Radfahrer in Marbach durch die Markstraße rollen. Die meisten pfeifen dabei offenbar auf die Spielregeln. In Ludwigsburg scheinen die Pedaleure in den Fußgängerzonen rücksichtsvoller unterwegs zu sein. Das hat aber seine Gründe.

Es ist stets eine Gratwanderung, wenn sich Radfahrer und Fußgänger einen Verkehrsraum teilen müssen. Passanten rauscht oft der Schreck in die Glieder, wenn plötzlich jemand in höherem Tempo an ihnen vorbeischießt. Pedaleure beobachten umgekehrt mitunter argwöhnisch, wenn Fußgänger direkt vor ihnen unerwartete Schlenker vollziehen. Es ist also kein Wunder, dass es in Marbach für Diskussionen sorgt, dass Radler probeweise durch die Fußgängerzone rollen dürfen. Vor allem, wenn man sieht, mit welchem Affenzahn gerade Schüler bisweilen durch die Marktstraße pfeifen. Das erste Fazit des Experiments fällt vonseiten der Stadtverwaltung dann auch desillusionierend aus.

 

„Es ist ernüchternd“, rekapitulierte der Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling jetzt im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats. Es seien zwar noch keine Unfälle aktenkundig geworden. „Aus Sicht der Kontrolleure haben wir allerdings sehr häufig Risikosituationen durch unangepasstes Fahren, insbesondere mit E-Bikes, die inzwischen auch bei den Jugendlichen gut vertreten sind“, erklärte Seiberling. Nur ein geringer Anteil der Radfahrer halte sich an die Regeln, bewege sich also mit Schrittgeschwindigkeit über das Pflaster. Das Gros ignoriere die Vorgaben. „Das sehen wir ehrlich gesagt als gewisses Problem“, konstatierte Seiberling. Selbst beim in der Regel wuseligen Wochenmarkt bleibe der eine oder andere partout im Sattel. „Das ist etwas, dass man als Radfahrer wirklich sein lassen sollte“, sagte er.

Bei der Stadt plädiert man jedoch nicht dafür, das Experiment jetzt abzubrechen. Stattdessen soll mit einer Plakataktion im Frühjahr für das Thema sensibilisiert werden. Außerdem hoffe man auf zusätzliches Personal für den Vollzugsdienst, um engmaschiger kontrollieren zu können, erklärte Andreas Seiberling.

Radfahren in der Fußgängerzone führt fast immer zu Diskussionen. Foto: Archiv (dpa/Emily Wabitsch)

Das könnte womöglich wirklich der Schlüssel sein, um den Versuch in ein erfreuliches Ergebnis zu überführen. Das legt zumindest der Blick in die Nachbarstadt Ludwigsburg nahe. Hier führe der kommunale Ordnungsdienst mehrmals täglich Kontrollen in den Fußgängerzonen durch, sagt Meike Wätjen, Pressesprecherin der Stadt. „Hierbei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden konsequent zur Anzeige gebracht“, betont sie. Die Präsenz der uniformierten Einsatzkräfte trage dazu bei, dass sich die meisten Radler „an die grundlegenden Verkehrsregeln der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme“ hielten und mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs seien.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass manche Fußgängerzonen in Ludwigsburg für Pedaleure komplett tabu sind. „So ist zum Beispiel im Innenstadtbereich in den Fußgängerzonen Asperger Straße, Kirchstraße, Stadtkirchenplatz, Reithausplatz sowie in der Seestraße das Radfahren untersagt“, erläutert die Pressesprecherin. Diese Bereiche seien stark frequentiert und böten weniger Platz. „Personen können unvorhersehbar stehenbleiben oder die Richtung wechseln, was zu gefährlichen Situationen mit Radfahrenden führen könnte. Daher ist das Radfahren hier nicht gestattet“, erklärt Wätjen. Auf dem Marktplatz, in der Unteren Marktstraße, in der Oberen Markstraße und auf dem Rathaushof könne man hingegen in die Pedale treten. Gleichwohl hätten Fußgänger hier Vorrang. Zudem dürften Pedaleure nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, und es müssten die in §1 der Straßenverkehrsordnung geltenden Grundregeln der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme eingehalten werden.

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