Welchen Schaden hatten riskante Finanzgeschäfte der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein tatsächlich angerichtet? Der BGH hat Zweifel - und will eine neue Verhandlung in Mannheim.

Pforzheim - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin wegen riskanter Zinswetten für die Stadt aufgehoben. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zurück (1 StR 194/18 - Beschluss vom 19. September 2018).

 

Das Landgericht hatte Augenstein im November vergangenen Jahres wegen Untreue zu einem Jahr und acht Monaten und die Kämmerin zu einer Strafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil hatten beide Revision eingelegt. Ihre Verteidiger hatten die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und auf Freispruch plädiert.

Zweistelliger Millionenverlust

In dem Prozess vor der Großen Wirtschaftskammer in Mannheim ging es um riskante Finanzgeschäfte, bei denen Banken und Käufer Wetten auf die unterschiedliche Entwicklung von kurz- und langfristigen Zinsen eingehen. Der von zahlreichen Kommunen praktizierte Handel sorgte in Pforzheim für einen zweistelligen Millionenverlust. Inzwischen ist ein Großteil des Geldes nach Vergleichen mit Banken wieder in der Kasse.

Aus Sicht des Landgerichts haben Ex-Oberbürgermeisterin Augenstein und ihre Kämmerin gegen kommunalrechtliche Haushaltsgrundsätze verstoßen, was zu Vermögensnachteilen der Stadt Pforzheim geführt habe. Der BGH betonte nun aber: In Anbetracht der schon schlechten finanziellen Ausgangslage der Stadt und der komplexen Struktur der Derivatgeschäfte bedürfe es neuer Feststellungen dazu, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Stadt durch die Derivate Vermögensnachteile entstanden sind.