Rivalisierende Jugendgruppen in Stuttgart Massenschlägerei: Drei kommen frei, einer muss in Haft

Die Polizei sorgt bei der Urteilsverkündung am Donnerstag für die notwendige Sicherheit. Foto: red/ceb

Mehrere Gruppierungen junger Männer treffen am Mailänder Platz im November 2023 zusammen – mit Messern, Schlagstöcken und Macheten. Nun ist der erste Strafprozess in der Sache abgeschlossen – mit welchen Urteilen?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Etwas Licht ins Dunkel jener Nacht am Mailänder Platz im November 2023 hat das erste große Gerichtsverfahren in der Sache gebracht: Vier junge Männer mussten sich verantworten, weil sie bei einer Massenschlägerei, einem überfallartigen Angriff auf eine dort beim Einkaufszentrum abhängende Gruppe, dabei waren.

 

Angeklagt war die Beteiligung der vier an dieser Tat als versuchter Totschlag. Die 3. Jugendkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz des Richters Joachim Steinbach verurteilte alle vier nun wegen gefährlicher Körperverletzung. Drei junge Männer verließen am Donnerstagnachmittag als freie Menschen das Stuttgarter Landgericht, nach Monaten in Untersuchungshaft.

Drei kommen in Handschellen in den Saal und sind eine Stunde später frei

Eben waren sie noch in Handschellen vorgeführt worden, kamen ein 18-Jähriger und zwei 19 Jahre alte Jugendliche mit Bewährungsstrafen davon – und duften sofort gehen. Mit Tränen wurden sie von ihren Müttern, Freundinnen, Kumpels und im Fall eines 18-Jährigen vom kleinen Bruder empfangen, der den großen weinend umschlang und gar nicht mehr von seiner Seite wich.

Nur einer der vier Angeklagten muss hinter Gitter: Ein 19-jähriger Syrer wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er stand zum Zeitpunkt der Tat unter Bewährung. Und ist nicht der einzige aus seiner Familie, der einsitzt: Sein Bruder ist aktuell ebenfalls in Untersuchungshaft. Er soll nach einem Verhandlungstag Mitgliedern einer gegnerischen Partei in dem Verfahren begegnet sein und auf der Königstraße mit dem Messer zugestochen haben, als man aneinandergeriet.

Die ganze Großfamilie soll eine Liste von mehr als 100 Straftaten füllen. Der Richter ging am Rande auf die Lebensumstände ein: Der 19-Jährige habe eine Fluchtgeschichte, die Familienverhältnisse seien „schwierig“, und zuletzt habe er in einer Jugendeinrichtung gelebt. Außerdem habe er Lernprobleme in der Schule gehabt.

In jener Nacht ging es um etwas, was immer wieder aufscheint, wenn die Ermittlungsbehörden anscheinend unvorhersehbare Auseinandersetzungen, häufig mit Messergewalt, zu beleuchten haben: Ein Aufeinandertreffen von Gruppierungen, die sich nicht grün sind. Im aktuellen Fall waren das laut dem Richter Johannes Steinbach auf der einen Seite die Gruppen K67 und die Stuttgarter Kurden, von Zeugen auch Esslinger Gruppe genannt, auf der einen Seite. Diesen zwei Zusammenschlüssen arabischer und kurdischer junger Männer gehörten die vier Angeklagten nach Erkenntnissen der Kammer an: Zwei 19-Jährige, zur Tatzeit 18, werden zu den Stuttgarter Kurden gezählt. Der 19-jährige Syrer und ein heute 18-jähriger Iraker zur Gruppe K67.

Nicht grün waren sie sich mit den sogenannten Milaneos oder den 173ern, die ihren Namen von der Postleitzahl 70173 des Mailänder Platzes herleiten. Die Jungs vom Mailänder Platz seien dabei „deutlich weniger hierarchisch organisiert“ gewesen als die Kurden und K67. Weniger als organisierte Banden, aber mehr als harmlose Freizeitcliquen sind diese losen Zusammenschlüsse überwiegend junger Männer, von denen viele eine Fluchtgeschichte in ihrer noch jungen Biografie haben, dieses Bild ergibt sich aus den Schilderungen im Prozess.

Die Polizei sorgt im Gerichtssaal und vor dem Gebäude für Sicherheit. Foto: red/ceb

Eine Racheaktion für eine Äußerung beleidigender Art gegen die Mutter eines der Angeklagten soll der Anlass gewesen sein für den Angriff am 17. November 2023 auf dem Mailänder Platz. Das fanden die Ermittelnden bei der Analyse von Handychats heraus, in denen Spitznamen wir „Arabi K67“ und „Kurde 208“ verwendet werden.

Man solle „was mitnehmen“ steht da. Oder „Bra, kommst Du heute Schlägerei“, trägt der Richter vor. „Was mitnehmen“ sei die Aufforderung zur Bewaffnung gewesen. Auch „Er will Stiche“ über den Mann, der die Beleidigung geäußert haben soll, stand dort – Messerstiche mit Ankündigung, offenbar.

In den Chats versuchen Freunde mäßigend auf die Männer einzuwirken

Aber es fanden sich auch besonnene Stimmen in den Reihen der Stuttgarter Kurden und der K67: „Wir wollen keinen Töten, macht das bitte nicht!“ soll ein anderes Mitglied – keiner der Angeklagten – geschrieben haben, um mäßigend auf die Rädelsführer einzuwirken – vergeblich.

Zeugen schätzten die Menge auf bis zu 70 schwarz gekleidete und vermummte Personen. Aber die Jugendkammer kam bei der Auswertung der Beweise auf eine deutlich niedrigere Zahl – genau kann es aber wohl niemand nachvollziehen. Denn leider gebe es keine Videoüberwachung dort, beklagte der Vorsitzende Richter. Zeugenvideos gebe es aber schon. Auf diese stützte sich die Kammer für ihre Urteilsfindung.

Die Stiche mit der Machete sind nicht beweisbar gewesen

Die schwersten Verletzungen, die Stiche mit Messern und einer Machete gegen zwei Männer der Gruppe vom Milaneo, waren darauf nicht zu sehen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem jüngsten, dem bei der Tat 17-jährigen Iraker, angelastet, die Machete eingesetzt zu haben. Er galt laut Anklage als Hauptbeschuldigter. Aber nachweisen konnte man mittels Video allen vier Angeklagten nur die Schläge.

Die Spurensuche der Polizei nach der Messerstecherei an der Königstraße Foto: red/ceb

Die Bewährungsstrafen liegen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren. Die jungen Männer müssen zudem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und nachweisen, dass sie sich um die Fortsetzung ihrer Schulausbildung kümmern. Beim einzigen Beschuldigten, der aufgrund seines Bewährungsbruches in Haft geht, zählte neben der Vorstrafe auch, dass er den größten Tatbeitrag geleistet hatte.

Massives Polizeiaufgebot schützt den Termin der Urteilsverkündung

Die Urteilsverkündung am Landgericht wurde am Donnerstag von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet. Denn nach der Messerstecherei im Sommer, bei der Angehörige des 19-Jährigen Syrers an der Königstraße Familienmitgliedern der Opfer begegnet waren, war zu befürchten, dass es auch nach dem Urteil wieder zu Auseinandersetzungen kommen könnte. Doch es blieb friedlich rund um das Landgericht – die Freude der Angehörigen, die ihre Jungs wieder auf freiem Fuß in Empfang nahmen, überwog.

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