Im Rockerprozess um die tödlichen Schüsse auf offener Straße in Heidenheim ist der Angeklagte wegen Totschlag zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Ellwangen - Im Prozess um tödliche Schüsse im Heidenheimer Rockermilieu ist der Angeklagte am Mittwoch wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Für die von der Staatsanwaltschaft geforderte Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe seien die Beweise nicht hinreichend gewesen, erläuterte der Vorsitzende Richter am Landgericht Ellwangen, Gerhard Ilg (Az.: 1 Ks 41 Js 5859).
Das Gericht sah es erwiesen an, dass der 26 Jahre alte Vizechef der Heidenheimer Rockergang Black Jackets den 29 Jahre alten Vizechef der Ulmer Gang United Tribunes im April erschossen und dessen 25-jährigen Bruder schwer verletzt hatte. Die Angabe des Angeklagten, er habe in Notwehr gehandelt, wies der Richter als nicht glaubwürdig zurück.
Großaufgebot der Polizei schützt Prozess
Der Prozess wurde erneut von einem Großaufgebot von bewaffneten Polizisten geschützt. Unter den Zuschauern waren etliche Mitglieder der verfeindeten rockerähnlichen Gruppierungen, wie die Black Jackets und ihre Rivalen United Tribunes von den Behörden genannt werden.
Der Angeklagte hatte bereits zu Beginn des Verfahrens im November zugegeben, im April 2016 zwei 25 und 29 Jahre alte Mitglieder der United Tribunes vor einem Friseurladen in Heidenheim niedergeschossen zu haben. Der 25-Jährige starb, dessen älterer Bruder wurde schwer verletzt. Der 26-Jährige will aus Notwehr gehandelt haben. Hintergrund waren Revierstreitigkeiten der Gangs.
Aus Todesangst geschossen
Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolff erklärte, ihr Mandant habe sich durch eine „Übermacht“ von Mitgliedern der Tribunes bedroht gefühlt, die ihm vor dem Friseurgeschäft aufgelauert hätten. Er habe nicht die Absicht gehabt, jemanden zu töten, sondern nur aus „Angst um sein Leben geschossen“. Ein vorausgegangener, teils gewaltsam ausgetragener Konflikt sei ihm aufgezwungen worden.
Dagegen erklärte Oberstaatsanwalt Oliver Knopp, der Angeklagte habe aus niederen Beweggründen, zielgerichtet und mit Heimtücke gehandelt. Die Tat sei daher eindeutig als Mord sowie versuchter Mord einzustufen. Hass auf die rivalisierende Rockergruppe sei ein Motiv dafür gewesen, dass der Angeklagte seine Opfer mit vier gezielten Schüsse niederstreckte. Von Notwehr könne keine Rede sein.