An den Baumfällungen bei den Wagenhallen entzündet sich Streit. Foto: / red
Eines der ersten städtebaulichen Projekte im Rahmen von Stuttgart 21 ist das Quartier Maker City bei den Wagenhallen. Dort hat die Stadt nun, wie angekündigt, Bäume gefällt. Stadträte sprechen von einem Verstoß „gegen geltendes Recht“.
Zwei Mitglieder der Linksfraktion im Stuttgarter Gemeinderat erheben schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Sie behaupten, das Rathaus habe „wider besseren Wissens gegen geltendes Recht“ verstoßen. Auslöser für die Attacke sind Baumfällungen, mit denen die Stadt nun wie angekündigt den Bau des Quartiers Maker City bei den Wagenhallen auf der sogenannten C-1-Fläche in Stuttgart-Nord vorbereitet.
Fällungen waren angekündigt
Mitte Dezember hatte die Verwaltung die Stadträte von dem Vorhaben schriftlich in Kenntnis gesetzt. „In der anstehenden Fällperiode müssen bis Ende Februar 134 Bäume, davon 51 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter, zur Freihaltung des Baukorridors und zur Bereitstellung von Lagerflächen gefällt werden“, heißt es in einer Mitteilung, die in einem gemeinderätlichen Ausschuss zur Kenntnis genommen wurde.
Eidechsen müssen eingefangen werden
Gegen das Vorhaben, das neben den Fällungen der Bäume auch das Einfangen und Umsiedeln geschützter Eidechsen beinhaltet, hatte der Naturschutzbund (Nabu) Klage erhoben. Die war gegen eine Ausnahmegenehmigung gerichtet, die das Regierungspräsidium erlassen hatte und die erst den Umzug der Reptilien in eigens an anderer Stelle in der Stadt eidechsengerecht hergerichtete Areale erlaubt.
Beim Nabu ist man der Ansicht, die Klage entfalte aufschiebende Wirkung. Das ist nicht unwichtig, denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Baumfällungen nur bis 28. Februar eines Jahres und dann erst wieder von 1. Oktober an zulässig. Mit anderen Worten: Für die Stadt, die die Flächen für die Bebauung herrichten will, ergab sich ein gewisser Zeitdruck.
Stadt sieht sich auf der sicheren Seite
Im Rathaus bestätigt man die Klage – ist aber anderer Ansicht als der Kläger. „In übereinstimmender Rechtsauffassung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Regierungspräsidium sind diese Baumfällungen nicht Gegenstand des Klageverfahrens“, erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung. Anders sehe es für den Plan aus, die Eidechsen einzufangen. „Die Klage des Nabu wegen ,artenschutzrechtlicher Ausnahmen‘ hat aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Abfang und die Umsiedlung von Mauereidechsen“.
Hier soll einmal das Quarter Maker City entstehen. Foto: red
Diese Unterscheidung nehmen die beiden Gemeinderatsmitglieder Hannes Rockenbauch (SÖS) und Johanna Tiarks (Die Linke) nicht vor. Sie „kritisieren illegale Baumfällungen auf dem C-1-Areal scharf“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Mit dem Beginn der Baumfällungen auf dem C-1-Areal verstößt die Stadt Stuttgart vorsätzlich gegen geltendes Recht“, kritisiert Rockenbauch. Wegen der Klage hätte es der Stadtverwaltung bewusst sein müssen, „dass sie keinen einzigen Baum auf dem Areal fällen darf, bis das Gericht entschieden hat. „Mit dem vorsätzlichen Abholzen von Bäumen verstößt die Stadt damit wider besseren Wissens gegen geltendes Recht!“, sagt Tiarks. Dies sei „ein ausgewachsener Skandal, der nicht ohne Folgen bleiben darf“.
Wurzeln bleiben vorerst im Boden
Im Rathaus weist man daraufhin, dass das Einfangen der Eidechsen zu einem späteren Zeitpunkt geplant sei. „Zunächst sollen die im Gebiet lebenden Mauereidechsen in zwei Perioden abgesammelt werden. Nach dem Absammeln werden die Eidechsen in drei bereits für sie hergerichtete Habitate im Süden und Osten Stuttgarts verbracht“, sagt der Stadtsprecher. Die nun zurückbleibenden Wurzelstöcke der gefällten Bäume würden erst nach dem Auszug der Tiere entfernt.