Rohrschaden durch Wurzeln Wenn städtische Bäume das Haus beschädigen
Eine städtische Linde hat in Ludwigsburg eine private Abwasserleitung durchwurzelt, sodass der Keller überschwemmt wurde. Wer trägt die Kosten?
Eine städtische Linde hat in Ludwigsburg eine private Abwasserleitung durchwurzelt, sodass der Keller überschwemmt wurde. Wer trägt die Kosten?
Wer ein Haus besitzt, der weiß, dass er sich immer mal wieder auf überraschende Reparaturen gefasst machen muss. Nicht gefasst waren allerdings die beiden Ludwigsburgerinnen Gisela und Helga Lehmann (Namen von der Redaktion geändert) auf das, was sie kürzlich in ihrem Keller erwartete. Der war nämlich überschwemmt. „Das war wirklich schlimm“, erinnert sich Helga Lehmann. Denn es handelte sich um Abwasser, das nicht wie vorgesehen in den städtischen Kanal gelangte, sondern wieder zurückfloss und im Keller des Gebäudes zum Vorschein kam.
Der als Notdienst beauftragte Rohrreiniger hatte auch schnell die Ursache für das ziemlich übel riechende Malheur gefunden: Die Wurzeln eines Baums waren in ein Abwasserrohr eingewachsen und hatten dieses dadurch verstopft. Genauer gesagt waren es die Wurzeln einer großen, alten, Linde, die an der Straße vor dem Haus steht und der Stadt gehört.
Der erste Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens war happig. Mit 10 000 Euro müssten die beiden Rentnerinnen rechnen, hieß es, weil alles aufgegraben werden müsse. „Und die Stadt sagt ja immer, alles, was auf dem eigenen Grundstück ist, sei Sache des Eigentümers“, meint Gisela Lehmann, die in dieser Hinsicht schon Erfahrungen gesammelt hat. Deshalb hat sie gar nicht erst versucht, die Stadt an den Kosten für die Schadensbehebung zu beteiligen.
Im Prinzip stimmt ihre Aussage – und auch wieder nicht. Denn, so teilt Stadtsprecherin Meike Wätjen auf Anfrage mit: „Die Grundstücksentwässerung vom Gebäude bis in den Abwasserkanal ist im Eigentum der Grundstücksbesitzer. Daher sind gemäß Abwassersatzung die Eigentümer verpflichtet, ihre Entwässerungskanäle eigenständig auf Beschädigungen zu prüfen und bei Bedarf Reparaturen ausführen zu lassen.“
Anders sehe es im Fall von Schäden durch Straßenbäume aus: „Die Stadt Ludwigsburg kooperiert hier sehr eng mit der Stadtentwässerung Ludwigsburg (SEL), die im Bereich von Straßenbäumen viele private Leitungen jährlich auf städtische Kosten ausfräsen lässt.“ Das Ausfräsen ist aber oft nur eine Erste-Hilfe-Maßnahme. Wenn die private Hauswasserleitung dann doch saniert werden muss, übernimmt die Stadt bei Schäden durch Straßenbäume 50 Prozent der Kosten, wenn sie darüber informiert wurde.
Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Wurzeln in Wasserrohre eindringen, bestätigt Ralph Sluke vom Verband Deutscher Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen in Kassel. Meistens liege das daran, dass die Rohre bereits undichte Muffen oder feine Haarrisse hätten und die Wurzeln auf der Suche nach Wasser diese vergrößerten, bis das Rohr dann schließlich zugewachsen sei. Beim Institut für unterirdische Infrastruktur (IKT) hingegen ist zu lesen, auch intakte Leitungen seien häufig nicht vor Wurzeleinwuchs geschützt. Denn: „Wurzelspitzen können enorme Drücke aufbauen, und die Dichtungen der Rohre setzen dem oft nicht genug Widerstand entgegen.“
Die Frage, wer für die Schäden haftet, führt immer wieder zu Streit. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, die beklagte Kommune müsse für Folgeschäden nur dann haften, wenn die eingewachsenen Wurzeln bei der ohnehin gebotenen Kanalinspektion erkennbar gewesen und nicht beseitigt worden seien. Auch die Art der Wurzeln spiele eine Rolle, ebenso die Entfernung des Baums zur Kanalisation.
Die Sprecherin der Stadt Ludwigsburg betont, dass die Kanäle im zehnjährigen Rhythmus abschnittsweise überprüft würden. Das sei bei dem etwa 340 Kilometer langen Kanalnetz eine Daueraufgabe.
Auch beim Eigentümerverband Haus und Grund Württemberg tauchen immer wieder Fälle von Schäden durch Baumwurzeln auf, sagt Geschäftsführer Ottmar H. Wernicke. Und er verweist dazu auf das Nachbarschaftsrecht, das regelt, dass man einen Beseitigungsanspruch gegenüber dem „Störer“ habe, wobei es nicht auf ein Verschulden ankomme. „Man kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen oder einen Geldersatz.“ Notfalls könne man, etwa bei gehobenen Bodenplatten, auch selber Wurzeln kappen, wenn dies möglich sei und man den Baumbesitzer vorher darüber informiert habe.
Für die beiden Lehmanns gab es nach dem anfänglichen Schrecken übrigens doch noch eine gute Nachricht: Es musste nicht alles aufgegraben werden, die Reparatur wurde billiger als zuerst gedacht. Und der Schaden im Keller hielt sich auch in Grenzen.