Rollatoren, Hörgeräte und Co. Welche Hilfsmittel die Kassen übernehmen
Viele Hilfsmittel für ältere Bürger erstatten die Kassen auf Rezept. Wann ist eine Kostenübernahme möglich?
Viele Hilfsmittel für ältere Bürger erstatten die Kassen auf Rezept. Wann ist eine Kostenübernahme möglich?
Der Markt für Hilfs- und Heilmittel wie Einlagen, Hörgeräte, Bandagen, Rollatoren, Rollstühle oder Kompressionsstrümpfe wächst stark. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) wandten die gesetzlichen Kassen 2020 etwa 18,2 Milliarden Euro dafür auf. Davon entfielen 9,3 Milliarden Euro auf Hilfsmittel, der Rest auf Heilmittel. Mit steigender Tendenz. Denn die Zahl der älteren Bürger, die auf solche Hilfen angewiesen sind, wächst. Auch der technische Fortschritt mit immer ausgereifteren Behandlungen und Hilfsmitteln schlägt zu Buche. Laut Kirsten Abel, Sprecherin des Bundesinnungsverbands Orthopädietechnik (BIV-OT), verzeichnen allein die etwa 2500 orthopädietechnischen Hauptbetriebe und Sanitätshäuser in Deutschland jährlich 25 Millionen Versorgungsfälle mit Hilfsmitteln für mehr als 73,3 Millionen Versicherte.
Die Auswahl der Hilfsmittel auf dem Markt ist schier unübersichtlich. Neben den klassischen Sanitätshäusern und Fachbetrieben bieten auch Apotheken und Drogerien, Einzelhandelsketten, Discounter und das Internet Rollatoren, Bandagen, Windeln oder Blutdruckmessgeräte an.
Wichtig zu wissen: Es gibt zwei verschiedene Marktsegmente: die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen, die für die Versorgung ärztlich verschriebener Hilfsmittel zuständig sind; diese werden erstattet. Und den freien Markt, auf dem jeder kaufen kann, was er will, die Kosten dafür aber selbst tragen muss.
Kirsten Abel verweist darauf, dass „Vertragspartner der Krankenkassen nur Leistungserbringer“ sein können, „die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen“. Das sind Sanitätshäuser und orthopädische Betriebe, Homecare-Unternehmen und Apotheken, die Verträge mit den Kassen geschlossen haben und von ihnen für ihre Beratungs- und Versorgungsleistungen eine Vergütung bekommen.
Diese Betriebe erwirtschaften laut VDEK 80 bis 90 Prozent ihres Umsatzes mit Produkten, die per Rezept verschrieben worden sind und oft individuell angefertigt werden. Amazon, Lidl aus Neckarsulm und Co. haben keine solchen Vereinbarungen mit den Krankenkassen. Eine Kostenerstattung durch die Kassen ist deshalb nicht möglich. Lediglich ein kleiner Teil der Apotheken hat Verträge zur Beratung und Anpassung, etwa von Kompressionsstrümpfen oder Bandagen, abgeschlossen.
„Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind“, so der VDEK . Dieses „Hilfsmittelverzeichnis“ des GKV-Spitzenverbands (Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung) umfasst mehr als 36 000 Artikel, für die die Kosten übernommen werden. Am häufigsten werden Einlagen (12 Millionen), Orthesen und Bandagen (7,8 Millionen) und Kompressionsstrümpfe (5 Millionen) verschrieben. Besonders hoch sind die Ausgaben nach Angaben der AOK Baden-Württemberg bei Inhalations- und Atemtherapiegeräten. Laut einem Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmittelleistungen erfolgt 80 Prozent der Versorgung ohne Mehrkosten – mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung von maximal zehn Euro. Vor allem bei Hörhilfen, Einlagen und Brustprothesen legen aber Versicherte aus ästhetischen Gründen oder wegen eines höheren Tragekomforts aus eigener Tasche etwas drauf.
Im Internet werden Rollatoren oft schon für deutlich unter 100 Euro angeboten. Solche Artikel sind online oder beim Discounter häufig günstiger. „Man sollte sich aber im Vorfeld gut informieren und etwa seriöse Vergleichstests anschauen. Das gibt eine gewisse Sicherheit“, findet Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege und Gesundheit beim Verbraucherverband Baden-Württemberg. „Rückgabe- und Garantierechte gelten auch im Internet. Aber auf dem Markt sind auch Lifestyle- und selbst deklarierte Gesundheitsprodukte, die nicht immer dem Standard entsprechen“, sagt er. Er empfiehlt, nicht nur auf den Preis zu achten. Grundsätzlich hält er das Internet aber für eine brauchbare Alternative.
Bei Lidl heißt es auf Anfrage: „Alle Artikel unterliegen umfangreichen Qualitätskontrollen entlang der Lieferkette.“ Der Discounter bietet unter den Eigenmarken „Sensiplast“ und „Silvercrest“ etwa Bandagen, Binden und Blutdruckmessgeräte an. Im Online-Shop trete man auch „als Vertriebspartner für zahlreiche Markenhersteller auf“ und führe etwa Rollatoren, Badhilfen und Inkontinenzartikel. „Selbstverständlich haben unsere Kunden ein Rückgabe- und Garantierecht.“ Eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen bestehe aber nicht. Wie hoch das Umsatzvolumen der „Abverkäufe“ in diesem Sektor ist, will Lidl nicht sagen.
Die allgemeine wirtschaftliche, beziehungsweise geopolitische Entwicklung spiegelt sich auch bei den Hilfsmitteln wider. „Die von uns vertretenen Betriebe verspüren verstärkt die Auswirkungen der allgemeinen Preissteigerungen“, sagt Abel. „Versorgungsengpässe“ gebe es etwa durch die „unplanmäßigen Preissteigerungen im System der Fallpauschalen, vor allem in der Reha-Technik“. Die Einkaufspreise für Rollstühle und Rollatoren seien zuletzt stark gestiegen.
Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung gegenüber ihrer Krankenkasse. Unter Hilfsmittel fallen nach Auskunft des VDEK Seh- und Hörhilfen, Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. Die Krankenkassen realisieren diesen Versorgungsanspruch im Rahmen des Sachleistungsprinzips, indem sie Verträge mit Hilfsmittelleistungserbringern schließen. Versicherte dürfen Hilfsmittel nur bei Anbietern beziehen, mit denen solche Verträge bestehen.
Freier Markt
Es steht jedem Bürger aber frei, Rollatoren, Bandagen, Windeln oder ähnliches bei Discountern, in Drogerien, Apotheken oder im Internet auf eigene Kosten zu erwerben. Sie sollten aber im Bedarfsfall prüfen, ob es nicht besser ist, einen Arzt aufzusuchen, der ihnen entsprechende Hilfsmittel verschreibt. Denn dann werden deren Kosten von der Krankenkasse übernommen.