Rolle der Landespolizeipräsidentin Regierung schweigt zu Regress wegen Expo-Debakel

Karriere bei Strobl: Landespolizeipräsidentin Hinz Foto: dpa/Marijan Murat

Beim Debakel um den Expo-Auftritt des Landes hatte die heutige Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz eine Schlüsselrolle. Wird sie nun für ihre Fehler in Haftung genommen?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Wird das Land versuchen, die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz wegen ihrer Rolle beim Millionendebakel um die Weltausstellung Expo in Regress zu nehmen? Zu entsprechenden Informationen unserer Zeitung hüllt sich die Landesregierung in eisernes Schweigen. Fragen der StZ nach den Konsequenzen aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart beantwortete das Wirtschaftsministerium von Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ebenso einsilbig wie eine Anfrage der Landtags-FDP. „Das Urteil wird im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten auf seine Auswirkungen hin geprüft“, hieß es wortgleich. Zuvor hatten sich das Wirtschaftsressort und das Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) wechselseitig die Verantwortung gegeben.

 

Das Landgericht hatte eine Schadensersatzklage des Landes gegen die drei Projektpartner beim BW-Pavillon auf der Expo in Dubai klar zurückgewiesen. In dem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil hatten die Richter die Rolle von Hinz - damals zuständige Abteilungsleiterin im Wirtschaftsministerium – geradezu vernichtend geschildert. Sie hatte dem damaligen Geschäftsführer der Ingenieurkammer eine Generalvollmacht gegeben, den Vertrag mit dem Expo-Veranstalter zu unterzeichnen. Wenig später versuchte sie sich durch eine Erklärung des Kammer-Managers abzusichern, derzufolge die Partner alle Risiken trügen. Auf diese stützte das Land seine Klage. Laut dem Urteil hätte der promovierten Juristin gleich aus mehreren Gründen klar sein müssen, dass die Erklärung rechtlich völlig wertlos war. Nach dem Grundgesetz und dem Beamtenstatusgesetz können Beamte zu Schadenersatz herangezogen werden, wenn sie ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben; Letzteres könnte das Urteil nahelegen.

Umfangreiche Unterlagen wurden ausgewertet

Die Vorgänge könnten – etwa wegen möglicher Untreue – auch strafrechtlich relevant sein. Der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde das Urteil laut einer Sprecherin nicht zur Prüfung vorgelegt. Nachdem der Sachverhalt bereits in der Vergangenheit umfassend geprüft worden sei, habe man ihn nicht nochmals aufgegriffen. Im Rahmen einer Vorprüfung, die sich auf alle Beteiligten bezog, habe man umfangreiche Unterlagen zu der Expo-Thematik ausgewertet, darunter auch den Bericht des Untersuchungsausschusses. Als Ergebnis sei „im November 2022 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen“ worden.

In der Antwort an die FDP begründet das Wirtschaftsministerium die Entscheidung, das Urteil nicht anzufechten, mit einem „gesteigerten Prozess- und Kostenrisiko“. Man versuche jedoch, den vom Gericht auf 12 Millionen Euro festgesetzte Streitwert auf 1,5 Millionen zu senken, um Anwaltskosten zu sparen. Die Gesamtkosten für die Aufarbeitung des Expo-Debakels werden auf bisher 1,3 Millionen Euro beziffert.

Frage nach externer Rechtsauffassung

Für den FDP-Abgeordneten Hans Dieter Scheerer sind „noch viele Fragen offen“ – etwa die, warum man sich auf offensichtlich falsche externe Rechtsauffassungen verlassen habe. Auch die Rolle von Hinz wundert ihn bis heute: „Wie konnte es überhaupt soweit kommen, dass die damalige Abteilungsleiterin das alles verantwortet?“

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