Star-Regisseur Roman Polanski darf von Polen nicht in die USA ausgeliefert werden. Ein polnisches Gericht erklärte den Antrag der US-Behörden für unzulässig.

Krakau - Polen darf den Filmregisseur Roman Polanski (82) nicht an die USA ausliefern. Das beschloss das Krakauer Bezirksgericht am Freitag. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den 70er Jahren beantragt. In der mündlichen Urteilsbegründung ging Richter Dariusz Mazur mit seinen amerikanischen Kollegen kritisch ins Gericht. Bei der Entscheidung seien zudem Polanskis Alter und die lange Zeit seit dem ihm vorgeworfenen Verbrechen berücksichtigt worden.

 

Mazur wies auf die Einigung hin, die Polanski in den 70er Jahren mit der US-Staatsanwaltschaft geschlossen hatte, als er Sex mit einer damals 13-jährigen zugegeben hatte. Die Anwälte des Regisseurs hatten in dem Verfahren betont, dass Polanski seinen Teil der Vereinbarung eingehalten und freiwillig eine Gefängnisstrafe verbüßt habe.

Polanski nicht vor Gericht anwesend

Auch das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Das Auslieferungsgesuch sei deshalb unzulässig, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem habe der US-Richter die Rechte Polanskis verletzt, als er ungeachtet der verbüßten Strafe die Einigung zum Nachteil des Regisseurs ändern wollte.

Bei der Urteilsverkündung war Polanski nicht im Gerichtssaal anwesend. Nach Angaben seiner Anwälte war die Situation im Gericht für ihn „emotional zu belastend“. Sie stellten aber in Aussicht, dass Polanski sich noch am Freitag zu dem Urteil äußern wollte.

Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung bei einer höheren Instanz gegen das Urteil einlegen. Das Krakauer Gericht hatte sich seit Februar mit dem Auslieferungsantrag befasst.

Der 82-jährige Regisseur („Der Pianist“, „Rosemarys Baby“) besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft. Polanski, der als Kind in Krakau den Holocaust überlebt hatte, hat seit mehreren Jahren einen Wohnsitz in der südpolnischen Stadt.

Polens Justizminister Borys Budka hatte davor gewarnt, den Fall Polanski voreilig zu kommentieren. Mehrere Politiker der Nationalkonservativen, die am Sonntag die Parlamentswahl gewonnen hatten, hatten sich gegen eine „Schonung“ Polanskis wegen seines Prominentenstatus ausgesprochen.