In manchen Städten ist das Auflassen weißer Tauben bei Hochzeiten verboten. Foto: drakuliren - stock.adobe.com
Tierschützer kritisieren das Auflassen von Tauben bei Hochzeiten als Quälerei. Städte im Kreis Esslingen haben mit Blick auf dieses Ritual unterschiedliche Regelungen.
Tauben bei Trauungen: Glücksbringer oder Tierquälerei? Städte im Kreis Esslingen reagieren unterschiedlich.
Ein Verbot für das Fliegenlassen „sogenannter Friedenstauben“ bei standesamtlichen Trauungen gibt es in Esslingen derzeit nicht, teilt Freia Günther vom städtischen Bürger- und Standesamt mit. Dieser Brauch komme in der Neckarstadt aber auch nur selten vor. Grundsätzlich liege die Organisation zusätzlicher Programmpunkte außerhalb der eigentlichen Trauung im Verantwortungsbereich der Hochzeitspaare: „Hinweise zum Tierschutz werden jedoch ernst genommen und intern geprüft. Gegebenenfalls werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.“
Auch in Kirchheim gibt es kein Verbot. Die Vorgaben des bundesweit geltenden Tierschutzrechts seien aber zu beachten, sagt Pressesprecherin Doreen Wackler: „Es verbietet, ein Tier, das in der Obhut des Menschen gehalten wird, auszusetzen oder zurückzulassen.“ Das könne relevant werden, wenn nicht verlässlich davon ausgegangen werden könne, dass Tiere nach dem Fliegenlassen wieder in ihren Schlag zurückfinden und versorgt seien. Die Stadt Kirchheim empfehle daher: „Wenn überhaupt, sollten Hochzeitspaare nur mit seriösen, sachkundigen Züchtern zusammenarbeiten, die die tierschutzgerechte Durchführung und die sichere Rückkehr der Tiere organisatorisch und praktisch gewährleisten.“
Tauben sollen Glück, Frieden und ein langes, gemeinsames Leben verheißen. Doch Tierschützer kritisieren den Brauch, am Hochzeitstag Tauben aufsteigen zu lassen. Foto: Robin Rudel
Keine Verbote auch in Plochingen und Nürtingen. Über das Auffliegen anlässlich einer Hochzeit sei nichts bekannt, so Michael Mikolajczak aus dem Plochinger Rathaus. In Nürtingen habe es solche Anfragen bei standesamtlichen Trauungen in den letzten Jahren ebenfalls nicht gegeben, ergänzt Stadtsprecher Clint Metzger. Aktionen seien sowieso stark eingeschränkt. Vor dem Rathaus seien nur privat organisierte, kleine Sektempfänge unmittelbar nach der standesamtlichen Trauung erlaubt. Sollte es zu Anfragen kommen, „werden wir mitteilen, dass wir das Fliegenlassen von Tauben nicht befürworten und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen erwägen, sollten sich in Zukunft Anfragen häufen“.
Im Standesamt sind Tiere, Reis, Blumen und Konfetti in Ostfildern verboten
In Ostfildern kommt das Auflassen von Hochzeitstauben drei- bis vier Mal im Jahr vor, teilt Pressesprecherin Tanja Eisbrenner mit. Der Brauch werde außerhalb des Gebäudes vor dem Stadthaus praktiziert und sei bislang nicht verboten. In den Räumlichkeiten sei es nicht gestattet ist, Tiere mitzubringen sowie Reis, Blumen oder Konfetti zu streuen.
In Leinfelden-Echterdingen, so hatte unsere Zeitung im September 2023 berichtet, ist es verboten, vor den Rathäusern, auf Marktplätzen und anderen städtischen Flächen Hochzeitstauben fliegen zu lassen. Denn das könne auch ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht sein. Die Stadt mache damit von ihrem Hausrecht Gebrauch. Die Hände gebunden seien der Kommune aber, wenn die Hochzeitsgesellschaft in einer Gaststätte oder auf privatem Gelände feiert.