Der junge Mann türkischer Abstammung, der im Jahr 2007 im Rems-Murr-Kreis den 19-jährigen Yvan Schneider auf besonders grausame Weise getötet hat, darf abgeschoben werden. Das teilte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag mit.

Der als „Zementmörder“ bekannt gewordene junge Mann aus Stuttgart darf aus Deutschland in die Türkei ausgewiesen werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, ist die Ausweisung bestandskräftig, weil der Kläger seine Klage zurückgenommen habe. Der 25-Jährige hatte im August 2007 aus Eifersucht in Rommelshausen im Rems-Murr-Kreis den 19-jährigen Yvan Schneider, den angeblichen Ex-Freund seiner Freundin, auf besonders grausame Weise getötet. Die Leiche hatte er in Einzelteilen in Blumenkübeln einbetoniert und im Neckar versenkt. Daher war er im März 2008 zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, die er derzeit verbüßt.

 

Der Mann ist in Deutschland geboren, besitzt jedoch die türkische Staatsbürgerschaft. Er hatte angeführt, dass er praktisch Deutscher sei. Zudem berief er sich auf eine EU-Richtlinie, nach der er nur aus „zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit“ abgeschoben werden dürfe.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte den Kläger im Mai 2009 ausgewiesen und drohte ihm die Abschiebung an. Die gegen die Ausweisung und Abschiebungsandrohung gerichtete Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof ohne Erfolg. Der Kläger hat die Klage nun zurückgenommen, bittet aber, dass das mit der Ausweisung verbundene Einreise- und Aufenthaltsverbot auf sieben Jahre befristet wird. Das Bundesverwaltungsgericht sieht hingegen eine Zehn-Jahres-Frist als angemessen an.