Laut Stadtverwaltung Stuttgart können auf den Flächen des Rosensteinquartiers, die im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 frei werden, bis zu 9000 Wohnungen entstehen.

Stuttgart - Wenn von der städtebaulichen Entwicklung im Zuge des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 gesprochen wird, bezieht sich das auf eine Fläche von rund 100 Hektar. Gemeint sind die sogenannten A-, B- und C-Areale nordöstlich des Hauptbahnhofs. Im Gegensatz zum A-1-Areal, dem heutigen Europaviertel, sind die noch zu bebauenden Flächen jedoch im Besitz der Stadt.

 

Es gab in der Vergangenheit mehrere Anläufe für die Planung des neuen Stadtteils, der den Namen Rosensteinquartier trägt. Bereits 1997 wurde ein Stadtentwicklungskonzept für die frei werdenden Bahnflächen vom Stadtplanungsamt unter dem Namen „Rahmenplan Stuttgart 21“ vorgestellt. Zudem gab es in den Folgejahren Bürgerbeteiligungen, Diskussionsforen und Expertenrunden. Beim städtebaulichen Wettbewerb zum Rosensteinquartier im Jahr 2005 wurde ein Entwurf von Pesch & Partner mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Diesen bezeichnete die Stadt auf StZ-Anfrage im August 2014 noch als „Grundlage der künftigen Planung“.

Stadt kann Entwicklung steuern

Anders als bei den 15 Hektar des A1-Areals, auf denen vor kurzem das Einkaufszentrum Milaneo neben der Stadtbibliothek eröffnet wurde, sind die restlichen 85 Hektar Eigentum der Stadt. Diese hat die Grundstücke, auf denen sich beispielsweise der ehemalige Rangierbahnhof befindet, im Dezember 2001 für umgerechnet 424,2 Millionen Euro gekauft. Die Stadt hat somit die Chance die Entwicklung dieser Flächen direkt zu beeinflussen und zu steuern.

Zusammengenommen können nach Aussage der Verwaltung auf sämtlichen Grundstücken, die durch Stuttgart 21 bebaubar werden, bis zu 9000 Wohneinheiten entstehen – rund 1300 davon sind im Europaviertel geplant oder bereits gebaut. Auf dem Baufeld B, also dem Bereich des Rangierbahnhofs, schwanken die Einschätzungen je nach Dichte der Bebauung von 2300 bis 3000 neuen Wohnungen.

Grundsätzlich gilt: der Großteil dieser Flächen kann nur in diesem Maßstab entwickelt werden, wenn im Zuge des Baus des Tiefbahnhofs tatsächlich sämtliche oberirdischen Gleise abgeräumt werden. Zudem gibt es konträre Aussagen, wann die Gleisflächen für eine Bebauung schlussendlich zur Verfügung stehen. Nach Aussage von S-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich sollen weniger als zwei Jahre genügen, bis die Grundstücke an die Stadt übergeben werden können. Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) sprach hingegen von bis zu fünf Jahren nach Fertigstellung von S 21, bis auf dem Areal gebaut werden kann. Die Gleisflächen hinter dem Bahnhof sind Eigentum der Landeshauptstadt. Bei einer verspäteten Übergabe müsste die Bahn jährliche Strafzinsen bezahlen. Der Verzicht der Stadt auf diese Strafzahlungen in Höhe von 21,2 Millionen Euro pro Jahr beschränkt sich auf die Zeit von 2010 bis 2020. Vom Jahr 2021 an wird die Stadt diese Zinsen voraussichtlich einfordern.

Die frei werdenden Flächen