Rosensteinviertel Stuttgart Bahnflächen: Ministerium räumt „Härten“ ein

Über die Zukunft der oberirdischen Gleisflächen in Stuttgart wird heftig diskutiert. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene verhindert, dass nicht mehr benötigte Bahnflächen anderweitig genutzt werden können. Das Bundesverkehrsministerium spricht in diesem Zusammenhang von Härten – und will sich nicht ausdrücklich zum Rosensteinviertel in Stuttgart äußern.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Das geplante Rosensteinviertel in Stuttgart steht auf der Kippe, seit die Ampel-Koalition in Berlin durch eine Gesetzesänderung die sogenannte Freistellung von Bahnflächen erschwert hat. Sie ist Voraussetzung dafür, dass nicht mehr benötigte Bahnareale einer anderen Verwendung zugeführt werden können. Über entsprechende Anträge entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), das seit der Gesetzesnovelle, keinen Ermessensspielraum mehr sieht – und bekommt in dieser Haltung Rückendeckung vom Bundesverkehrsministerium .

 

Kein Vorrang für Wohnungsbau

Auf Anfrage des Reutlinger Bundestagsabgeordneten Michael Donth, Verkehrspolitiker der CDU, schreibt Michael Theurer (FDP), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (BMDV) und Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, das Ministerium teile „die Rechtsauffassung des Eba, dass sich der Bahnbetriebszweck in der Abwägung gegenüber anderen öffentlichen Belangen regelmäßig durchsetzen wird, soweit diesen nicht zumindest ein – gesetzlich – gleichwertiger Rang zugesprochen wird. Dies wäre beim Wohnungsbau tatsächlich nicht der Fall“.

Diese Verschärfung der Freistellungspraxis gehe auf den „ausdrücklichen Willen der Koalitionsfraktionen“ zurück, „dass eine Entwidmung von Bahnflächen nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein soll“. Dass das für zahlreiche Vorhaben in Deutschland gravierende Folgen haben wird, stellt Theurer nicht in Abrede. Es könne „auch nach hiesiger Einschätzung durchaus zu Härten führen“. Konkret zu einzelnen Projekten wie etwa den Stuttgarter Plänen für das Rosensteinviertel, das auf durch Stuttgart 21 freiwerdenden Gleisflächen realisiert werden soll, will Theurer sich „mangels Zuständigkeit“ nicht äußern.

Übergangsregelung ohne Auswirkung auf Stuttgart

Das Ministerium prüfe aber, ob eine Übergangsregelung für noch nicht entschiedene Freistellungsanträge denkbar ist, die noch vor der Gesetzesänderung eingereicht wurden. Stuttgart brächte das nichts, denn die Landeshauptstadt hat den entsprechenden Antrag noch nicht gestellt.

Abgeordneter warnt vor „Fiasko“

Michael Donth zeigt sich alarmiert. „Die Antwort des BMDV zeigt deutlich, wie unüberlegt die Ampel-Koalition das Allgemeine Eisenbahngesetz Ende 2023 geändert hat“. Die Unionsfraktion habe aus guten Gründen das Gesetz damals abgelehnt. „Es könnte sich jetzt sogar zu einer handfesten Bremse von Projekten aller Art entpuppen“. Denn nicht nur Stuttgart werde kalt erwischt. „Auch viele andere Städte und Kommunen, Wohnungsbau- und Radwegeprojekte sind davon betroffen“. Vom Ministerium erwartet er, dass es schleunigst handelt. „Die vorliegende Antwort ist definitiv zu wenig und lässt nichts Gutes für Stuttgart erahnen. Es wäre das absolute Fiasko, wenn das Rosenstein-Quartier an der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes scheitert. Damit wäre im Übrigen niemandem geholfen – vor allem nicht der Schiene“.

Heftige Debatte

Die Gesetzesänderung hatte zuletzt eine mitunter erbittert geführte Debatte ausgelöst. Die Stadt sieht sich in ihrer Planungshoheit beschnitten, OB Frank Nopper warf den Koalitionären vor „mehrheitlich in einem Zustand kollektiver legislativer Verirrung“ agiert zu haben. Stuttgart-21-Gegner hingegen begrüßten die Änderung und warnten vor einer Aufweichung. Es dürfe keine „Lex Stuttgart 21“ geben.

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